Remondis sorgt sich um den Grünen Punkt: Entsorgungskonzern beklagt hohe Fehlwurfquoten in Gelben Tonnen und Säcken - Kommunen versuchen mit Ordnungsrecht einzugreifen und liegen im Widerspruch zur Verpackungsverordnung
Frankfurt am Main/Bonn, www.ne-na.de - Remondis-Vorstandschef Hermann Niehues macht sich nach einem Bericht der FAZ Sorgen um den Grünen Punkt. Er forderte die Kommunen auf, sich an einer "Stabilisierung" des Dualen Systems für die haushaltsnahe Entsorgung von Verpackungsmüll zu beteiligen. "Mit steigenden Gebühren für die Restmüllabfuhr landet immer mehr Abfall in den gelben Tonnen und muss von Remondis und den übrigen Vertragspartnern des Grünen Punktes zu hohen Kosten mit entsorgt werden. In Essen liegt dieser Anteil nach seinen Angaben schon bei 60 Prozent, im Durchschnitt seien es in den von Remondis angefahrenen Gebieten etwa 40 Prozent", so die FAZ. Gleichzeitig sinke das Aufkommen an lizenzierten Verpackungen, weil viele Konsumgüterhersteller angeblich auf die preiswertere Selbstentsorgung ausweichen.
Abfallexperten sehen das allerdings nicht als Problem. Das Hauptmanko der Verpackungsverordnung liege vor allen Dingen in der Zulassung des "klassischen Trittbrettfahrerverhaltens: "Der Nicht-Pflichterfüller auf Seiten der Verpackungswirtschaft nutzt die technisch-organisatorischen Lösungen anderer mit, jedoch ohne dafür zu bezahlen. Eine klare, von den Behörden nicht abgestellte Wettbewerbsverzerrung", kritisiert Helmut Paschlau von der Münchner Unternehmensberatung "Umweltschutz & Abfallwirtschaft". Der Marktanteil von solchen ökologischen Schwarzfahrern liege nach Expertenschätzungen bei 20 bis 50 Prozent. Der jährliche Einnahmeausfall wird von der Entsorgungswirtschaft mit 500 Millionen Euro beziffert. Rund 1,25 Millionen Tonnen der Leichtverpackungen (Metall-, Verbund- und Kunststoffverpackungen) seien derzeit bei Dualen Systemen angemeldet. 580.000 Tonnen rechne man den "Schwarzfahrern" zu und nur 290.000 Tonnen den Selbstentsorgern.
Umweltökonomen sehen die Ursache für die Totalverweigerung in der falschen Konstruktion der Verpackungsverordnung. Die Verpackungswirtschaft müsse Auflagen erfüllen, die sie überhaupt nicht beeinflussen könne. Wenn Endverbraucher ihre Verpackungen nicht in den Laden zurückbringen oder in der Restmülltonne entsorgen, könne man dafür die Konsumgüterwirtschaft oder den Handel nicht zur Rechenschaft ziehen. Darauf verweist auch ein Gutachten des Instituts für Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der Technischen Universität Berlin http://wip.tu-berlin.de: "Der Zusammenhang zwischen Verwertungsquoten und dem Schutz der Umwelt ist höchst lückenhaft. Nicht die Erfüllung der Quoten an sich, sondern erst die Verringerung von Emissionen führt zu einer Entlastung der Umwelt. Daher wäre es sinnvoller, wenn der Staat die Höhe der Emissionen festlegt und dem Markt die Aufgabe überlässt, mit welchen Vermeidungs- und Verwertungsaktivitäten diese Restriktionen kosteneffizient erfüllt werden können." Auch der grundsätzliche Vorrang der stofflichen Verwertung führe nicht automatisch zu weniger Emissionen oder zu einer Schonung der natürlichen Ressourcen. Das sei mit der energetischen Verwertung genauso gut zu erreichen – nur wesentlich preisgünstiger.
Rechtsexperten halten es für völlig verfehlt, die hohe Fehlwurfquote in den Gelben Tonnen und Säcken über ordnungsrechtliche Eingriffe oder "Müllpolizei-Einsätze" zu stoppen, wie es zur Zeit der Zweckverband für Abfallbeseitigung in NRW-Kommunen wie Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, oder Nachrodt- Wiblingwerde praktiziert. Auch "Müll-Trennpflichten" in kommunalen Abfallsatzungen sind sehr beliebt und bilden die Basis für Bußgelder oder andere staatliche Maßnahmen gegen "Müllsünder". Die bundesweit gültige Verpackungsverordnung spricht allerdings eine andere Sprache. Es entzieht den Kommunen die Zuständigkeit für die Entsorgung von Verpackungsabfällen. Nach dem Verursacherprinzip sind dafür Handel und Industrie zuständig. Es existiert keine Trennpflicht. Kein Bürger kann gezwungen werden, Verpackungen getrennt zu sammeln. Schmeißen die privaten Haushalte ihre vergammelten Joghurtbecher oder Folien in die Restmülltonne, ist wieder die Kommune am Zuge – sie muss diesen Abfall abholen. Für die Restmülltonnen müssen sowieso Müllgebühren gezahlt werden – in der Regel abhängig von der Größe. Umgekehrt können die kommunalen Müllhausmeister allerdings auch keine staatlichen Repressionen gegen Sortiermuffel verhängen, wenn Gelbe Säcke und Tonnen mit stinkendem Müll falsch befüllt werden. Das ist das Privatvergnügen der Hüter des Grünen Punktes, die im Zweifelsfall nur die Möglichkeit haben, ihre Behälter abzuziehen. So sieht es auch die Stadt Hannover: Eine Klage auf Erhebung einer Ordnungswidrigkeit hat keine Chancen. Die Bürger könnten sich mit einem Widerspruch sehr gut dagegen wehren.
Niehues von Remondis sympathisiert lieber mit der Umstellung der Entsorgung auf gemeinsame Wertstofftonnen für Restmüll und Verpackungsabfälle. "Das wäre ein Weg", sagte er der FAZ. Biomüll, Glas und Altpapier würden dann weiterhin getrennt eingesammelt, während Restmüll und Verpackungen industriell sortiert würden. Auch die Vorgaben für die stoffliche Verwertung von Kunststoffabfall halte er für überholt. Die Nutzung als Ersatzbrennstoff sei für viele Materialien sinnvoller als ein teures Recycling. "In der Tendenz" könnten Verbraucher und Haushalte dann mit sinkenden Gebühren für die Müllbeseitigung rechnen. "Die Technologie dafür steht bereit, es fehlt nur der politische Wille zu einer Änderung der Verpackungsverordnung", sagte Niehues.
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21.02.2006 - 12:34 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 1385 X
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