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Saarland klagt wegen Umsetzung der Agrarreform vor Bundesverfassungsgericht




Mörsdorf: "Reform zementiert ungerechte Agrarförderung"

21.07.2005 - Das Saarland hat gegen die nationale Umsetzung der Agrarreform 2003 Klage (Normenkontrollantrag) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Saarland hält die Kriterien, nach denen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen auf die einzelnen Regionen in Deutschland verteilt werden, für verfassungswidrig. Durch die Regelung würden saarländische Landwirte massiv benachteiligt.

"Die nationale Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse von 2003 zementiert historisch gewachsene Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Direktzahlungen und schreibt die Benachteiligung der saarländischen Landwirte für alle Zeiten fort", so Umweltminister Stefan Mörsdorf heute bei einer Pressekonferenz. "Die saarländischen Landwirte erhalten dadurch etwa fünf Millionen Euro weniger an Förderung als ihnen bei einer fairen und gerechten Verteilung zustünde."

Umweltminister Mörsdorf geht es aber noch um etwas anderes, nämlich den Widerspruch zwischen ökologischem Anspruch und monetärer Realität bei der so genannten Agrarwende der Bundesregierung. "Wir bemühen das Bundesverfassungsgericht aber nicht nur, damit diese finanzielle Benachteiligung beseitigt wird. Viel entscheidender ist, dass nicht einzusehen ist, dass Landwirte, die besonders umweltverträglich wirtschaften, von der Bundesregierung dafür auch noch mit einer besonders niedrigen Förderung regelrecht bestraft werden." Mörsdorf: "Die Region, in der auch schon vor 15 Jahren besonders umweltverträglich gewirtschaftet worden ist, darf dafür heute und in Zukunft mit finanziellen Nachteilen büßen. Das verstehe, wer will. Ich jedenfalls nicht."

Dieser eklatante Widerspruch bei der so genannten Künastschen Agrarwende muss nach Auffassung des saarländischen Umweltministers endlich breit thematisiert werden.

Die Materie, bei der es bei dem Normenkontrollverfahren gehen wird, ist außergewöhnlich komplex. Im Kern geht es um folgendes:

Aufgrund der Agrarreform 2003 (so genannte Luxemburger Beschlüsse) und deren Umsetzung in Deutschland (durch das Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 21. Juli 2004) wurde die Art und Weise, wie Landwirte in Deutschland gefördert werden, grundlegend verändert. Danach will die EU wegkommen von einer direkten Unterstützung der Produktion (Produktprämie). Stattdessen soll sich die Förderung an der Fläche orientieren, die ein Landwirt ordnungsgemäß bewirtschaftet. Was er dann dort anbaut, bleibt ihm selbst überlassen.

Das in Deutschland zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewählte Modell sieht eine Umverteilung von 35 Prozent des bundesdeutschen Prämienvolumens nach dem Flächenanteil der einzelnen Regionen (=Bundesländer) vor. Dadurch erhalten die saarländischen Landwirte etwa 2,5 Millionen Euro mehr pro Jahr als vor der Reform (etwa 20 Mio. gegenüber bisher 17,5 Mio/Jahr; bei 100-Prozent-Umverteilung entfiele auf das Saarland jedoch ein Fördervolumen von gut 25 Mio. Euro).

Das Problem, gegen das sich das Normenkontrollverfahren jetzt im Wesentlichen richtet, sind die verbleibenden 65 Prozent des Prämienvolumens. Diese Fördergelder werden nämlich dergestalt verteilt, dass jede Region so viele Prämien erhält wie sie bereits bisher erhalten hat. Dieser Verteilung wiederum liegen so genannte historische Erträge zugrunde, nämlich das, was in den einzelnen Regionen in den Jahren 1988 bis 1992 beispielsweise an Weizen produziert worden ist.

Weil damals im Saarland schon extensiver und umweltfreundlicher gewirtschaftet worden ist als in landwirtschaftlichen Intensivregionen, entfällt bei Kopplung an diese historischen Erträge auf das Saarland ein vergleichsweise geringes Prämienvolumen.

Bisher hat ein saarländischer Landwirt, der Weizen angebaut hat, eine deutlich geringere Förderung (280 Euro/ha) erhalten als beispielsweise sein Kollege in Schleswig-Holstein, welcher für dieselbe Arbeit 430 Euro/ha bekommen hat.

Diese Ungerechtigkeit setzt sich – wenn auch in abgemilderter Form – über das Jahr 2013 hinaus fort. Ab jenem Jahr sollen regional einheitliche Flächenprämien gezahlt werden. Doch da auch dann der regional unterschiedliche, historisch gewachsene Prämienplafonds zugrunde gelegt wird, werden diese Flächenprämien je nach Region unterschiedlich hoch sein.

"Wenn mich ein junger Landwirt aus dem Saarland fragt, warum er weniger gefördert wird, wenn er Weizen oder Roggen anbaut als sein bayerischer Kollege, dann muss ich dem jungen Mann antworten: Weil auch dein Vater schon weniger bekommen hat. Das ist nicht vermittelbar, nicht gerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Genau dessen möchten wir das Bundesverfassungsgericht bitten zu überprüfen, ob das Betriebsprämiendurchführungsgesetz verfassungsgemäß ist."

Das Saarland wird bei dem Normenkontrollverfahren von dem Saarbrücker Verfassungsrechtler und Universitätsprofessor Dr. Rudolf Wendt vertreten. Wendt ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Saarbrücken. Wendt hat die 54 Seiten umfassende Antragsschrift am Dienstag an das höchste deutsche Gericht abgesandt. Der Antrag auf "abstrakte Normenkontrolle" ist im Internet unter www.umwelt.saarland.de abrufbar.

 

Ministerium für UmweltInternet-Link zur Druckversion: http://www.saarland.de/prd/prd_drucken.htm?mid=7851



Quelle: MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES / pressrelations.de

21.07.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 175 X

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