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Verordnungen über zwei neue Naturschutzgebiete in Kraft getreten




Mit Datum vom 30. Juli 2005 sind die Verordnungen über die Naturschutzgebiete "Boissower See und Südteil des Neuenkirchener Sees" sowie "Pohnstorfer Moor" in Kraft getreten.

01.08.05 - Das in der Schaalseelandschaft im Norden des Landkreises Ludwigslust gelegene Naturschutzgebiet "Boissower See und Südteil des Neuenkirchener Sees" hat eine Größe von etwa 86 Hektar. Es ist geprägt von einem engen, zum Teil vermoorten Erosionstal entlang des Boissower und Neuenkirchener Sees, die durch einen etwa 250 Meter langen Bachlauf miteinander verbunden sind. Dazu gehören außerdem Schilf- und Verlandungszonen, Hangwälder, quellige Bruchwälder und Grünlandbereiche. Das Gebiet stellt einen charakteristischen Ausschnitt der glazial geprägten Schaalseelandschaft dar und ist Lebensraum einer Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften. Mit der Unterschutzstellung ist die Zielstellung verbunden, Nährstoffeinträge zu minimieren, Waldflächen und Verlandungsbereiche einer natürlichen Entwicklung zu überlassen bzw. Waldflächen in naturnahe Bestände umzuwandeln. Außerdem sollen die natürliche Hydrologie und Trophie der Seen gesichert und die Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten erhalten und optimiert werden.

Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes "Schaalsee" und des FFH-Gebietes "Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren". Insofern erfolgt mit der Unterschutzstellung eine Umsetzung der NATURA 2000-Meldung des Landes an die Europäische Kommission in nationales Recht für die Flächen im Geltungsbereich der Verordnung. Darüber hinaus werden mit der Schutzgebietsausweisung Verpflichtungen des Landes umgesetzt, die sich aus der Zugehörigkeit des Naturschutzgebietes zum UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und zu dem Bundesförderprojekt "Schaalseelandschaft" zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung ergeben.

Das Naturschutzgebiet "Pohnstorfer Moor" befindet sich im Klützer Winkel (Landkreis Nordwestmecklenburg) und umfasst eine Fläche von etwa 31 Hektar. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Initiative des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e.V., der die Schutzwürdigkeit dieser Flächen mit umfangreichem Untersuchungsmaterial belegte.

Das Naturschutzgebiet dient der dauerhaften Sicherung, Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes aus teilweise bewaldetem Kalkflachmoor, Nass- und Feuchtwiesen sowie Magerrasenhügeln. Vermoorte Standorte auf Wiesenkalk sind im Klützer Winkel auf Grund der hydrologischen Gegebenheiten durchaus zu erwarten. Das besondere am Pohnstorfer Moor besteht darin, dass durch eine langjährige extensive Nutzung der Wiesenbereiche unter günstigen Wasserstandsverhältnissen die dort vorkommenden und vom Aussterben bedrohten bzw. stark gefährdeten Pflanzenarten erhalten werden konnten. Insbesondere die Artenzusammensetzung der Pflanzengesellschaften der kalkreichen Feuchtwiesen und Kleinseggenrieder des Moores ist für den Nordwesten Mecklenburgs einmalig.

Zur Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften der im Pohnstorfer Moor vorkommenden Arten soll mit der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet eine Gefährdung der Flächen insbesondere vor Nährstoffeinträgen, Wasserstandsabsenkung bzw. einer Nutzungsaufgabe der Offenlandfläche ausgeschlossen werden.

Umweltministerium MVSchloßstraße 6 - 819053 SchwerinTelefon: (0385) 588-8003Telefax: (0385) 588-8990E-Mail: pressestelleum.mv-regierung.de V.i.S.d.P.: Ilona Stadler



Quelle: UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN / pressrelations.de

01.08.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 165 X

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