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Gegenseitige Blockade von BMU und BMWi droht Deutschland


bvek-Pressemitteilung


eine Schaden von 1 Mrd. Euro zuzufügen!

- Berlin, 18. Dezember 2006 -


„Die zanken sich wie kleine Kinder“, kommentierte Jürgen Hacker, Vorsitzender des Bundesverbandes Emissionshandel und Klimaschutz, den Streit zwischen den Bundesministern Glos und Gabriel: „Der eine will etwas haben, was ihm nicht zusteht, der andere das, was ihm angeboten wird, nicht nehmen. Dabei ist beides gleich viel Wert.“

Wirtschaftsminister Glos will die von der EU-Kommission verfügte Kürzung der Zuteilung von EU-Emissionsberechtigungen an deutsche Unternehmen aus dem deutschen Staatsbudget nicht akzeptieren, Umweltminister Gabriel die von der EU-Kommission gleichzeitig für zulässig erklärte deutliche Erhöhung der Nutzung von Emissionsgutschriften aus internationalen Klima¬schutzprojekten, so genannten JI- und CDM-Projekten, nicht beantragen.

Beide Entscheidungen der EU-Kommission sind für die betroffenen deutschen Unternehmen aber gleich viel Wert – nämlich jeweils ca. 1 Mrd. Euro.

Hacker macht dazu folgende einfache Rechnungen auf:

Die von der EU-Kommission verfügte Kürzung der Zuteilung um 12 Mio. Emissions¬berechtigungen (von 465 auf 453 Mio.) für 5 Jahre (2008 – 2012) mit einem durchschnittlichen derzeitigen Marktpreis von ca. 18 Euro/Berechtigung ergibt einen Gesamtwert von 1,08 Mrd. Euro.

Bei der Bewertung der zusätzlichen Nutzungsmöglichkeit von Gutschriften aus CDM- oder JI-Projekten ist zu beachten, dass es keine Rolle spielt, ob deutsche Unternehmen diese Projekte selbst finanzieren oder die Gutschriften direkt von den Projekteigentümern kaufen bzw. bereits jetzt entsprechend Verträge für dieses Nutzungsvolumen abgeschlossen haben. Denn diese Gutschriften können ohne Probleme gegen EU-Emissionsberechtigungen von Unternehmen in anderen EU-Ländern eingetauscht werden. Da die EU-Kommission die Nutzungsmöglichkeiten dieser Gutschriften in anderen EU-Ländern stark gekürzt hat (Schweden von 20 % auf 10 %, Irland von 50 % auf 21,9 %) bzw. kürzen wird (Spanien von 70 % auf 22 %) stünden den deutschen Unternehmen zahlreiche Tauschpartner zur Verfügung. Für den Tausch einer EU-Emissionsberechtigung für 1 t CO2 mit einer CDM-/JI-Gutschrift für ebenfalls 1 t CO2 werden je nach Vertragsgestaltung Tauschgebühren von zur Zeit 10 % – 22 % des Wertes der EU-Berechtigung am Markt erzielt. Der Wert der von der EU-Kommission für zulässig erklärten zusätzlichen Nutzung von 75 Mio. CDM/JI-Gutschriften durch deutsche Unternehmen berechnet sich somit zufällig auf ebenfalls ca. 1,08 Mrd. Euro (75 Mio. x 5 Jahre x 16 % von 18 Euro).

Aus der Sicht der betroffenen deutschen Unternehmen ließe sich also der Verlust durch die Zuteilungskürzung durch den Gewinn aus der höheren Nutzung von CDM/JI-Projekten völlig kompensieren. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sieht die Bilanz sogar noch günstiger aus. Denn die Kürzung der Zuteilung um 12 Mio. EU-Emissionsberechtigungen pro Jahr geht zwar zu



Lasten der deutschen Unternehmen. Die 12 Mio. Berechtigungen bleiben aber im deutschen Rechte-Budget erhalten und stehen den anderen volkswirtschaftlichen Sektoren (Haushalt, Verkehr usw.) zusätzlich zur Verfügung, d.h. volkswirtschaftlich dürften sich die Kosteneffekte daher weitgehend neutralisieren.

Die zusätzlichen Erlöse von 1 Mrd. Euro aus den Tauschgeschäften EU-Berechtigung/CDM-Gutschrift würden aber dagegen der deutschen Volkswirtschaft von anderen EU-Staaten zufließen – wären also echte Netto-Einnahmen der deutschen Volkswirtschaft.

Die gegenseitige Blockade von Glos und Gabriel droht jetzt diese Erlöse zu gefährden und damit Deutschland einen Schaden von mindestens 1 Mrd. Euro zuzufügen. Bundeskanzlerin Merkel ist jetzt gefordert, beide zur Vernunft zu bringen!

Außerdem überkompensiert das zusätzliche Angebot an Emissionsgutschriften die Verknap¬pung von Emissionsrechten durch die Zuteilungskürzung und dürfte dadurch den Marktpreis für Emissionsrechte bei unveränderter Nachfrage merklich sinken lassen. Dann könnte aber von den Stromerzeugungsunternehmen statt eines gestiegenen auch nur ein gesunkener Markt¬preis für CO2-Emissionsrechte in den Strompreis eingepreist werden. Entsprechend würde die deutsche Industrie bezüglich der Strombezugskosten entlastet. Aber nicht nur diese sondern auch die gesamte deutsche Volkswirtschaft würde entsprechend entlastet werden.

Der bvek hat daher bereits mit Schreiben vom 4.12.06 an Bundeskanzlerin Merkel und die Bundesminister Gabriel und Glos die Bundesregierung aufgefordert, auf der nächsten Kabinettssitzung in jedem Fall zu beschließen, die Nutzungsmöglichkeiten von Gutschriften aus CDM-/JI-Projekten durch deutsche Unternehmen voll auszuschöpfen und den deutschen Allokationsplan II (NAP II) entsprechend verändert bei der EU-Kommission einzureichen. Dies muss einer der vorrangigen Eckpunkte des geplanten Eckpunktebeschlusses des Bundes¬kabinetts zum Auflagenentscheid der EU-Kommission zum deutschen NAP II sein.






Weitere Informationen und Rücksprachen: Jürgen Hacker, Vorsitzender des bvek,
Tel. 32900965
oder
Dietrich Borst, Pressereferat des bvek,
Tel. 0175-2467085


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Quelle: bvek-Pressestelle / pressbot.net

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18.12.2006 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 949 X