Trittin begruesst Einigung zum Energiewirtschaftsgesetz
"Wichtiger Schritt fuer mehr Wettbewerb im Energiemarkt"
Berlin, 15. Juni 2005 - Bundesumweltminister Juergen Trittin hat die heute im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung ueber das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als "ganz bedeutsamen Schritt fuer die erfolgreiche Liberalisierung des Energiemarktes" begruesst. Das EnWG liefere das rechtliche Instrumentarium, um eine wettbewerblich organisierte, umweltschonende und verbraucherfreundliche Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen. "Mit dem Gesetz ist es gelungen, die Foerderung der Erneuerbaren Energien durch komplementaere Vorschriften konsequent zu ergaenzen."
Besonders positiv bewertet Bundesumweltminister Juergen Trittin die Regelungen im Hinblick auf die Foerderung Erneuerbarer Energien. So bleiben die Vorrangregeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unangetastet. Zudem werden die rechtlichen Regeln fuer eine Einspeisung von Biogas in das Gasversorgungsnetz geschaffen. Trittin: "Damit stellen wir die Weichen fuer die wirtschaftliche Nutzung einer heimischen und umweltfreundlichen Energiequelle. So entlastet man die Umwelt und die deutsche Handelsbilanz!"
Das EnWG liberalisiert den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen. So wird der Transport von Gas in Zukunft durch die Einfuehrung eines neuen, flexiblen Systems fuer den Transportkunden erheblich erleichtert. Auch Entgelte fuer den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen koennen nicht frei gestaltet werden, sondern unterliegen der Regulierung. Zunaechst ist eine allgemeine Genehmigungspflicht vorgesehen. In einem weiteren Schritt wird ein neu zu entwickelndes Modell, die so genannte Anreizregulierung, eingefuehrt. Dieses Modell soll durch dynamische wirtschaftliche Anreize den Netzbetrieb insgesamt effizienter und damit kostenguenstiger machen.
Darueber hinaus erfolgt eine Missbrauchsaufsicht durch den Regulierer. Damit sind die Weichen fuer eine schrittweise Senkung der Netzentgelte gestellt. Fuer die Oeffnung der Strom- und Gasnetze sind die Landesregulierungsbehoerden und die neu geschaffene "Bundesnetzagentur fuer Elektrizitaet, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" zustaendig und mit umfaenglichen Kompetenzen ausgestattet.
Fuer die Garantie von Wettbewerb sieht das Gesetz ausreichende Veroeffentlichungs- und Berichtspflichten vor. Marktwirtschaft verlangt nach Transparenz! Bedauernswert ist vor diesem Hintergrund, dass die urspruenglich vorgesehenen Verbraucherrechte, wie etwa eine umfaengliche Kennzeichnung der Zusammensetzung von Strom und der Umweltauswirkungen auf der Stromrechnung, in dem Vermittlungsverfahren reduziert worden sind.
Weitere Informationen ueber das neue EnWG sind auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de abrufbar.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: presse
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15.06.2005 - 22:41 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 384 X
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