GIH-Bundesverband warnt: Keine Eile beim Energieausweis
Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) e.V. begrüßt die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007 und warnt Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises
Stuttgart, 28. Juni 2007. Seit Mittwoch, 27. Juni, ist es definitiv: Ab dem 1. Juli 2008 müssen Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dies hat das Bundeskabinett mit der jetzt verabschiedeten Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Für jüngere Gebäude gelten längere Übergangsfristen. „Wir begrüßen es, dass das Kabinett die neue EnEV nun verabschiedet hat“, sagt Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH, der mit 18 Mitgliedsverbänden bundesweit rund 2.000 Energieberater vertritt (www.gih-bv.de). Gleichzeitig warnt er Immobilienbesitzer und Vermieter vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises für ihre Bestandsgebäude. „Bis zum 30. Juni 2008 ist niemand dazu verpflichtet, Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.“ Verbraucher sollten sich dies nicht von unseriösen Anbietern einreden lassen. Weiterhin sind alle Energieausweise zehn Jahre gültig.
GIH empfiehlt Bedarfsausweis
Mit der novellierten EnEV haben Verkäufer und Vermieter weitgehend die Wahl, ob sie sich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen wollen. „Der Bedarfsausweis ist eindeutig der bessere“, stellt Weigl fest. Indem dieser den rechnerisch ermittelten Energiebedarf einer Immobilie feststellt, bietet er allen Beteiligten eine größere Sicherheit bei der Bewertung eines Objektes. Der Bedarfsausweis berücksichtigt zudem Energieeinsparmaßnahmen, die in jüngster Vergangenheit durchgeführt wurden. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt lediglich den sehr individuellen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre wider. „Verantwortungsbewusste Energieausweis-Aussteller nehmen die Datenerhebung vor Ort selbst vor und überlassen das nicht dem Eigentümer“, appelliert Dipl.-Ing. (FH) Fred Weigl. Auf der ersten Seite des Energieausweises ist festgehalten, wer die Daten aufgenommen hat.
Bei bestehenden Gebäuden, die neu vermietet oder verkauft werden sollen, besteht bis zum 1. Oktober 2008 eine generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Dies gilt sowohl für Wohn-, als auch für Nichtwohngebäude. Danach muss für Wohngebäude, die älter als Baujahr 1977 sind (Bauantrag vor dem 01.11.1977), die nicht energetisch saniert sind und die weniger als fünf Wohneinheiten haben, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dies betrifft allerdings nur einen Bruchteil aller Gebäude.
Unabhängig von der Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen ist eine Energieberatung für jedes Gebäude empfehlenswert. Oft können dabei schon mit geringen Investitionen erhebliche Einsparungen erzielt werden. Informationen und Kontakt zu zertifizierten Energieberatern gibt es unter www.gih-bv.de.
Für Presse-Rückfragen:
Fred Weigl
1. Vorsitzender GIH-Bundesverband e.V.
Tel. 0 80 41 / 773 37
Mobil: 0171 / 6277339
Peter Sprenger
Vorstand Öffentlichkeitsarbeit GIH-Bundesverband e.V.
Tel.: 089 / 75 08 01 79
Ina Röpcke PR
Tel. 089 / 500 788 15
Anschrift:
GIH-Bundesverband Gebäudeenergieberater – Ingenieure – Handwerker e.V.
Colorado-Tower
Industriestraße 4
70565 Stuttgart-Vaihingen
Telefon 0711 / 490 477 40
Fax: 0711 / 490 477 41
www.gih-bv.de
Über den GIH-Bundesverband:
Der Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband vertritt der GIH die Interessen von derzeit 18 angeschlossenen Verbänden mit rund 2.000 Energieberatern. Wesentliche Ziele sind die Förderung der beruflichen Weiterbildung und die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems zur unabhängigen und neutralen Energieberatung. Darüber hinaus versteht sich der GIH als berufsständische Vertretung der Gebäudeenergieberater und fördert die Zusammenarbeit mit Institutionen des Handwerks, Organisationen der Wirtschaft und Gesellschaft sowie Ausbildungs- und Forschungsstätten. 1. Bundesvorsitzender ist Fred Weigl. Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist Stuttgart. Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.gih-bv.de.
Quelle: Ina Röpcke Public Relations / pressbot.net
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28.06.2007 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 331 X
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