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Explosionsschutz an Elevatoren: Hersteller- und Betreiberaufgaben


(Düsseldor, 10.11.2008) Wenn brennbare staubförmige oder staubhaltige Schüttgüter mittels Elevatoren zwischen unterschiedlichen Niveaus transportiert werden, können je nach Bauart des Elevators und gefördertem Schüttgut explosionsfähige Atmosphären entstehen. Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik berücksichtigt anders als das Europäische Regelwerk sowohl die Aufgaben des Herstellers als auch die des Betreibers beim Explosionsschutz.

Die auf europäischer Ebene vorgegebene Richtlinie 94/9/EG für die Beschaffenheit von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wendet sich nur an die Hersteller von Elevatoren. Die Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer richtet sich dagegen an die Betreiber von Anlagen, Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen.

In der betrieblichen Praxis müssen Hersteller und Betreiber jedoch oft gleichzeitig beide Richtlinien anwenden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hersteller Produkte im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG in Verkehr bringt und diese beim Betreiber installiert. Auch der Anlagenbetreiber kann von derselben Richtlinie betroffen sein, wenn er Geräte baut, um sie im eigenen Elevatorbetrieb zu verwenden. Hier unterstützt die neue VDI-Richtlinie „Staubbrände und Staubexplosionen Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren“.

Die Richtlinie ist als Entwurf für 50,00 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2008.



Quelle: Verein Deutscher Ingenieure / pressbot.net

Ihr Ansprechpartner:

Firma: Verein Deutscher Ingenieure
Name: Marita Heiken
Straße: Graf-Recke-Str. 84
Stadt: - 40239, Düsseldorf
 
Land: Deutschland
 
 
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21.11.2007 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 337 X

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