Bundesverband Solarwirtschaft: EU-Kommission stärkt den weiteren Ausbau der Solarenergie in Europa
Mit dem am Mittwoch vorgelegten Entwurf der Richtlinie für Erneuerbare Energien hat die EU-Kommission den Weg frei gemacht für einen starken Aufschwung der Solarwärme (Solarthermie) und die Fortsetzung des Solarstrombooms (Photovoltaik) in Europa. Die Richtlinie sieht die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien von 8,5% auf 20% vor und hat ausdrücklich den Fortbestand der äußerst erfolgreichen Einspeisevergütungsregelungen für Solarstromanlagen in Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und vielen anderen EU-Ländern bestätigt. Solarwärmeanlagen werden in wenigen Jahren zum Baustandard werden, da bei Neubauten und bei Renovierungen künftig ein Teil des Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt den Richtlinienentwurf als wichtigen Meilenstein für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Berlin – 24. Januar 2008 – Mit dem Richtlinienentwurf legt die EU-Kommission ein Konzept vor, wie das Ziel von 20 Prozent Erneuerbaren Energien in Europa bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann. Jedes Mitgliedsland muss hierzu bis 2010 einen Aktionsplan ausarbeiten. „Der Bundesverband Solarwirtschaft geht davon aus, dass die Richtlinie der Entwicklung der Erneuerbaren Energien im allgemeinen und der Solartechnik im speziellen großen Rückenwind verleihen wird“, so Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des BSW-Solar. Photovoltaik sei noch vergleichsweise teuer, weise allerdings auch die höchste Kostensenkung auf, deshalb brauche sie ein spezielles Fördersystem, wie es beispielsweise in Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich etabliert wurde. „Mit dem Richtlinienentwurf können die Länder, die bislang schon sehr erfolgreich auf die Entwicklung der Photovoltaik setzen, ihre Förderkonzepte fortsetzen und andere werden folgen.“ Solarstrom werde somit in vielen Ländern Europas im kommenden Jahrzehnt billiger werden als konventioneller Strom, so Stryi-Hipp.
Die Befürchtungen der Erneuerbare Energien-Verbände, dass durch die Einführung so genannter Herkunftsnachweise und deren Handel die nach Technologien differenzierte Unterstützung ausgehöhlt wird, wurden von der EU-Kommission ernst genommen und deshalb in der Richtlinie der Handel stark eingeschränkt. Dafür hatte sich auch das Bundesumweltministerium stark gemacht. Dass Vergütungssysteme wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die effizientesten Fördersysteme sind, hat auch das aktuelle Dokument „The support of electricity from renewable energy sources“ der EU-Kommission bestätigt, das parallel zur EU-Richtlinie veröffentlicht wurde.
Im Bereich Wärme aus Erneuerbare Energien sieht der Richtlinienentwurf eine Nutzungspflicht in Neubauten und bei Renovierungen vor und geht damit noch über den Gesetzesentwurf zur Wärme aus Erneuerbaren Energien hinaus, den die Bundesregierung im Dezember 2007 vorgelegt hat. Der BSW-Solar geht davon aus, dass damit die Nutzung der Solarwärme in den kommenden Jahren europaweit eine starke Beschleunigung erfährt. Davon werden auch die deutschen Unternehmen profitieren, die in diesem Bereich europaweit Technologieführer sind.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) vertritt die Interessen von 650 Solarunternehmen in Deutschland.
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24.01.2008 - 15:05 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 466 X
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