Saarländer können feste Feste feiern
"!" - Tierschutz soll auch weiterhin berücksichtigt werden: "Wilde Rodeos sind tierschutzwidrig und bleiben verboten!"
In vielen saarländischen Städten und Gemeinden finden jetzt wieder die traditionellen Dorf- und Stadtfeste statt. Damit aber bei allen Veranstaltungen - seien es öffentliche Feste oder auch Veranstaltungen auf Privatgrundstücken - die Vorschriften des Tierschutzes berücksichtigt bleiben, bittet das saarländische Umweltministerium als oberste Tierschutzbehörde die unteren Veterinärbehörden der Landkreise sowie alle Genehmigungsbehörden darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Tierschutzes berücksichtigt werden müssen. Anlass für diesen Aufruf des Umweltministeriums sind so genannte "Rodeo"-Veranstaltungen", wie sie im vergangenen Sommer in anderen Bundesländern vielerorts angeboten worden waren.
Hinter dem Begriff "Rodeo" verbirgt sich eine Vielzahl von Veranstaltungen, bei denen unterschiedliche Darbietungen, angefangen von Bullenreiten, Wildpferdreiten, Kälberfangen, Kälberreiten, Schafreiten, Wildschweinfangen bis hin zum Wildkuhmelken angeboten werden. Alle angebotenen Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Zur Belustigung der Zuschauer und Teilnehmer werden die Tiere durch Gewaltanwendung und körperlichen Zwang nicht nur zu gewissen Verhaltensreaktionen gedrängt, sondern auch regelrecht körperlich gequält. Bei Pferden ist bei solchen Rodeo-Veranstaltungen beispielsweise das Anlegen des so genannten Flankengurts üblich. Der enge Gurt, der zu Beginn der Darbietung eng festgezogen wird, verursacht dem Pferd Schmerzen, so dass es buckelt und auskeilt, um sich von dem Zwang zu befreien. Beim Flankengurt handelt es sich nicht wie häufig behauptet, um ein Dressurmittel, sondern allein um eine Zwangsmaßnahme. Auch bei Rindern wird der Flankengurt angelegt, wobei hierbei erschwerend hinzukommt, dass die Harnröhre der Tiere eingequetscht wird, was für die Tiere besonders unangenehm ist. Rinder sind zudem keine Reittiere, so dass ihnen das Berittenwerden in besonderem Maße Unbehagen bereitet. Auch der Einsatz von Sporen ist problematisch, weil sie im Verlauf des Rodeos vom Reiter unkontrolliert zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zum Reitsport, wo Sporen gezielt zur Leitung des Tieres eingesetzt werden, ist dies in Situationen nicht möglich, wo das Pferd durch Flankengurt oder Ähnliches zum Buckeln gebracht wird. Das Ministerium für Umwelt weist daher nochmals darauf hin und bittet alle Ausrichter von Volksfesten aber auch alle Genehmigungsbehörden in der Fest-Saison darauf zu achten, dass die Regelungen des Tier-schutzes zu beachten sind: Danach räumt schon das Grundgesetz dem Schutz der Tiere einen hohen Stellenwert ein. Der Staat und seine Bürger sind gefordert, unnötiges Leid von Tieren fernzuhalten. Tieren vermeidbares Leid zuzufügen, ist schon gesetzlich durch das geltende Tierschutzgesetz verboten!
Dies schließt auch jede Art von so genannten "Rodeo"- Veranstaltungen ein, in denen Tiere körperlich Leid zugefügt wird. "Wilde Rodeos wie sie in den vergangenen Jahren immer häufiger auch in Deutschland zu sehen sind, sind tierschutzwidrig und bleiben verboten! Auch wenn solche Veranstaltungen in der Öffentlichkeit nur als harmlose Showdarstellungen bezeichnet werden, rechtfertigen sie keine Tierquälerei," so Umweltstaatssekretär Rainer Grün. Zudem werden derartige "Freizeitvergnügen" häufig von Kindern und Jugendlichen besucht. Gerade Kinder brauchen aber Vorbilder, um den respektvollen Umgang mit Tieren zu erlernen. "Die Zurschaustellung von Tierquälerei birgt gerade, was die Wirkung solcher Veranstaltungen auf das Werteverständnis von Kindern und Jugendlichen betrifft, die Gefahr, dass ein falsches Bild vom Umgang mit Tieren vermittelt wird. Kindern und Jugendlichen muss das Verständnis dafür vermittelt werden, dass Tiere unsere "Mitgeschöpfe" sind, die unseren Schutz und einen verantwortungsvollen Umgang von uns verlangen", so Rainer Grün. Bisher sind im Saarland Veranstaltungen dieser Art nicht bekannt geworden. Da sie jedoch in anderen Bundesländern angeboten wurden, weist das saarländische Umweltministerium erneut darauf hin, dass Veranstaltungen, bei denen Tiere involviert sind, nach dem Tierschutzgesetz einer Genehmigung durch die unteren Tierschutzbehörden bedürfen. Soweit sie tierschutzwidrigen Charakter haben, sind sie zudem generell verboten.
"Das saarländische Umweltministerium hat in den vergangenen Jahren durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit auf die Belange des Tierschutzes und einen fairen Umgang von Mensch und Tier aufmerksam gemacht. Eine wesentliche Grundlage dazu bot die enge Kooperation mit der Tierschutzstiftung Saar", so Rainer Grün. Die Landesregierung wird auch in Zukunft ihren Kurs konsequent fortsetzen und sich für die Einhaltung der Regelungen des Tierschutzes einsetzen. Auf diese Weise werden die negativen Auswirkungen und Folgen von Veranstaltungen dieser Art aber auch sonstige fragwürdige Praktiken im Umgang mit Tieren, ganz gleich, ob es sich um landwirtschaftliche Nutztiere, Heimtiere oder frei lebende Wildtiere handelt, bereits frühzeitig offen gelegt und die Bevölkerung entsprechend sensibilisiert.
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16.06.2005 - 22:41 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 404 X

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