Naturschutzgebiete in Nord- und Ostsee - Trittin: Planungssicherheit fuer Wirtschaft
Berlin, 15.September 2005 - Bundesumweltminister Juergen Trittin hat heute zwei Seegebiete in Nord- und Ostsee zu Naturschutzgebieten erklaert. Das etwa 300.000 Hektar grosse Naturschutzgebiet "Oestliche Deutsche Bucht" in der Nordsee und das etwa 200.000 Hektar grosse Naturschutzgebiet "Pommersche Bucht" in der Ostsee sind Teil des europaeischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000". "Mit den Schutzgebietsverordnungen werden wir einen doppelten Gewinn erzielen: Die hoch gefaehrdeten Meeresoekosysteme werden besser geschuetzt und die maritime Wirtschaft erhaelt Rechts- und Planungssicherheit", sagte der Bundesumweltminister. Die heutige Unterzeichnung bildet den Abschluss eines mehrjaehrigen Verfahrens.
Die beiden Gebiete waren der Europaeischen Kommission bereits im vergangenen Jahr in Erfuellung der deutschen Pflichten aus der EU-Vogelschutzrichtlinie benannt worden. Nach Europaeischem Recht gelten sie damit bereits unmittelbar als Schutzgebiete. Zudem muessen sie nach nationalem Recht unter Naturschutz gestellt werden, dies ist heute geschehen. Geschuetzte Voegel sind insbesondere der Stern- und Prachttaucher, die Fluss- und Kuestenseeschwalbe sowie bestimmte Entenarten, die diese Meeresflaechen als Rast-, Ueberwinterungs-, Nahrungs- und Mausergebiete nutzen.
Beide Schutzgebiete liegen in der so genannten "ausschliesslichen Wirtschaftszone" (AWZ) Deutschlands. Das ist der Bereich jenseits der nationalen Hoheitsgewaesser, zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Kuestenlinie. "Damit ergaenzen wir die bereits ergriffenen Massnahmen der Kuestenlaender, deren Schutzgebiete jeweils nur bis zur Grenze der nationalen Hoheitsgewaesser reichen", sagte Trittin. Denn in Deutschland sind fuer die Identifizierung, Auswahl und Ausweisung der Gebiete fuer das Europaeische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 zwar die Bundeslaender zustaendig. Im Meer war die Gebietsauswahl aufgrund eingeschraenkter Befugnisse der Staaten zunaechst nur in den Hoheitsgewaessern (der so genannten 12 Seemeilen-Zone) moeglich. Erst mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 schuf die Bundesrepublik entsprechend den Vorgaben der EU eine neue Rechtsgrundlage. Seitdem ist der Bund fuer die Auswahl, die Ausweisung und Verwaltung der Schutzgebiete in der AWZ zustaendig.
Die beiden Vogelschutzgebiete stehen bereits durch die Meldung an die EU im Jahr 2004 automatisch unter einem strikten Schutz. Die Schutzgebiets-Verordnungen schaffen jetzt Rechtssicherheit fuer die wirtschaftliche Nutzung der Gebiete. Dabei gilt grundsaetzlich: Aktivitaeten, die die Gebiete in ihrem Wert fuer die geschuetzten Arten beeintraechtigen, sind nach den Schutzgebietsverordnungen unzulaessig. Windraeder, Unterseekabel oder die Gewinnung von Bodenschaetzen duerfen beispielsweise erst nach einer Vertraeglichkeitspruefung zugelassen werden. "Der Nutzungsdruck auf die Meere wird zunehmen. Deshalb ist es erforderlich, Schutz- und Nutzungsinteressen gut gegeneinander abzugrenzen. So haben wir beispielsweise bereits im Jahr 2004 festgelegt, dass Windenergieanlagen in den Schutzgebieten keine Einspeiseverguetung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten koennen. Damit werden diese Anlagen in oekologisch weniger sensible Bereiche gelenkt", sagte der Bundesumweltminister
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundesumweltministeriums unter: www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/natura_2000/doc/4919.php
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: presse
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Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) / pressrelations.de
15.09.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 667 X
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