Verschärfung der Anforderungen an Selbstentsorger-Systeme
: Interseroh begrüßt Bundesratsbeschluss zur Änderung der Verpackungsverordnung
Köln, 30. September 2005. Interseroh, Betreiber von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verpackungen, hat den Beschluss des Bundesrates vom 21. September 2005 zur vierten Novelle der Verpackungsverordnung hinsichtlich der Klarstellungen für Selbstentsorger-Systeme begrüßt. Die Novelle mache die Entsorgung von Verkaufsverpackungen transparenter.
Die Pflicht von Herstellern und Vertreibern zur "Einrichtung geeigneter Erfassungs- und Verwertungsstrukturen" sei ein wichtiger Schritt zur Beendigung virtueller Systeme, sagte der Interseroh-Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Kook. Interseroh nutze hier vom Start seiner Selbstentsorger-Lösung an korrespondierende Anfallstellen. "Damit haben wir sicherlich Maßstäbe gesetzt, die der Verordnungsgeber nunmehr in den Gesetzesrang erhebt", erklärte Kook.
Ebenso wie die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) richtet sich das Engagement von Interseroh gegen virtuelle Systeme, in denen die Materialien nicht tatsächlich entsorgt, sondern nur ein Handel mit Wertstoffmengen oder Lieferscheinen betrieben werde.
"Wir freuen uns über die Klarstellungen und sehen uns in unserer Arbeit mit korrespondierenden Anfallstellen bestätigt. Garantierte Qualität in der Selbstentsorgung sollte künftig durch ein Gütesiegel festgeschrieben und überwacht werden. Ebenso wichtig ist es, gegen den Missbrauch der Systeme durch Trittbrettfahrer vorzugehen. Mit der vierten Novelle der Verpackungsverordnung ist hierfür eine wichtige Grundlage geschaffen", sagte Kook. Er begrüßte auch die Entbürokratisierung des Nachweisverfahrens für die Mengenströme.
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Quelle: INTERSEROH AG / pressrelations.de
29.09.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 738 X