Schnappauf: Ab heute bayernweite Stallpflicht
Die in der Vogelgrippe-Verordnung des Bundes vorgesehenen Risiko-Kriterien führen in Bayern zu einer Stallpflicht für Haus- und Zucht-Geflügel vom 19. Oktober bis zum 15. Dezember. Dies betonte heute Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf in München.
München, 19. Oktober 2005 - Die in der Vogelgrippe-Verordnung des Bundes vorgesehenen Risiko-Kriterien führen in Bayern zu einer Stallpflicht für Haus- und Zucht-Geflügel vom 19. Oktober bis zum 15. Dezember. Dies betonte heute Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf in München. Schnappauf: "Aus Vorsorgegründen ist es sinnvoll und notwendig, das heimische Geflügel so lange in den Ställen zu lassen, bis der Wildvogelzug abgeschlossen ist. Dadurch soll einem Einschleppen des tödlichen Vogelgrippe-Virus H5N1 vorgebeugt werden. Das Risiko besteht vor allem darin, dass Zugvögel bei ihrer Rast das Futter des heimischen Geflügels aufnehmen, dabei Kot absetzen und es so zu einer Ansteckung kommen könnte. Die Maßnahmen werden deshalb im Sinne der heimischen Geflügelwirtschaft und der privaten Tierhalter getroffen". Erfasst von der Stallpflicht sind Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (wie z. B. Strauße), Wachteln, Enten und Gänse. Die Stallpflicht ist erfüllt, wenn die Tiere mit einer überstehenden dichten und wasserundurchlässigen Abdeckung nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dies kann beispielsweise auch sehr einfach durch Planen und Netze sichergestellt werden. "Konsequente Vorsorge ist die beste Gewähr dafür, dass ein großes Schadenspotenzial von der heimischen Geflügelwirtschaft ferngehalten werden kann. Bei der Umsetzung der ab heute geltenden Stallpflicht für Geflügel stehen die Veterinärbehörden den Geflügelhaltern gerne beratend zur Seite", so Schnappauf.
Die Stallpflicht bezieht sich beispielsweise nicht auf Tauben. Denn das Risiko einer Verbreitung des Vogelgrippevirus durch Tauben wird nach einer Studie des Friedrich-Löffler-Instituts als äußerst gering eingeschätzt. "Die Virusausscheidung bei Tauben ist so gering, dass sich sogar gemeinsam mit den Tauben in einer Voliere gehaltene Hühner nicht infizieren", so Schnappauf. Auch die Kraniche, Flamingos und andere exotische Vögel im Zoo sind als Wildvögel nicht von der Stallpflicht betroffen.
Auf einer Sitzung der Arbeitsgruppe aus Tierseuchen-Experten von Bund und Ländern kamen gestern bundesweite Kriterien zur risikoorientierten Aufstallung des Geflügels zustande. "Die Kriterien sind richtig im Sinne einer konsequenten Vorsorge-Strategie. Für Bayern mit seiner Vielzahl von Zugvögel-Rastplätzen bedeutet dies eine landesweite Stallpflicht für Geflügel, um eine Einschleppung des Vogelgrippe-Virus über Zugvögel zu verhindern". Eine aktuelle risikobezogene Beurteilung hatte ergeben, dass in Bayern ein nahezu landesweites Infektionsrisiko durch Zugvögel besteht, wenn man die 16 große Rastplätze der Zugvögel und einen Radius von 50 km zugrunde legt.
Vor der Zugvogelwanderung im Frühjahr 2006 wird auf der Grundlage neuer Risikobewertungen entschieden, ob eine nochmalige Aufstallung erforderlich ist.
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Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT (STMUGV) / pressrelations.de
20.10.2005 - 10:11 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 120 X