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Ein Ausflug in den Herbstwald! Aber bitte nicht motorisiert!




Wer einen Ausflug in den bunten Herbstwald unternehmen möchte, sollte dies am besten mit festem Schuhwerk und mit regenfester Kleidung tun. Motorisierte Fahrzeuge wie Quads und andere Querfeldein-Maschinen sollten nicht mit in den Wald genommen werden und in der Garage bleiben.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass das Benutzen von motorbetriebenen Fahrzeugen außerhalb der hierfür geeigneten Straßen nicht gestattet ist und in der freien Landschaft nicht erlaubt ist. Laut §13 des Feld- und Forstschutzgesetzes im Saarland heißt es hierzu: Derjenige "(…) handelt ordnungswidrig (…), wer unbefugt außerhalb der hierzu bestimmten Wege fährt, karrt, reitet." Und auch das Saarländische Naturschutzgesetz schließt nach § 4 Absatz 1 Satz 3 die unbefugte Nutzung von motorgetriebenen Fahrzeugen in der freien Landschaft aus. Das Umweltministerium weist aus diesem Grund nochmals darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht zulässige Ordnungswidrigkeit handelt. Anlass für diesen Hinweis des Umweltministeriums sind aktuelle Presseberichte die dazu animiert hatten, mit motorisierten Fahrzeugen im freien Gelände zu fahren.

Internet-Link zur Druckversion: http://www.saarland.de/prd/prd_drucken.htm?mid=8271

Ministerium für Umwelt des SaarlandesRückfragen zum Inhalt unter mailto:presseUmweltsaarland.de



Quelle: MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES / pressrelations.de

24.10.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 263 X