Nagel: Seehafen-Richtlinie "Port Package II" schadet der europäischen Seeschifffahrt
2. November 2005 - "Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über den Marktzugang zu den Hafendiensten (Port Package II) ist nicht geeignet, Wettbewerbs- und Qualitätssteigerungen der europäischen Seehäfen zu erreichen." Zu diesem Ergebnis kommt eine Folgenabschätzung der Bundesregierung, die der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Ralf Nagel, am Mittwoch auf der Mitgliederversammlung des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) in Hamburg vorstellte. Statt Wettbewerb zu fördern, würden die Maßnahmen die maritimen Seehafenstandorte nicht nur in Deutschland gefährden, erklärte der Staatssekretär. "Der Vorschlag hat grundlegende systematische Fehler", so Nagel. Daher sollte das Port Package II auf die Liste der europäischen Initiativen gesetzt werden, die als überflüssig gestrichen werden.
Die Folgeabschätzung kommt nach Angaben Nagels zu dem Ergebnis, dass der Richtlinienvorschlag nicht am formulierten Ziel, sondern an den vorgelegten Maßnahmenvorschlägen gescheitert sei. So befinde sich der Markt für Containerumschlag in Nordwesteuropa bereits in einem harten Wettbewerb. Er habe auch ohne Richtlinie zu einem geringen und tendenziell sinkenden Preisniveau bei stetiger Leistungsverbesserung geführt.
Darüber hinaus gehe die Kommission nach Ansicht der Gutachter mit der erstrebten Erzwingung von hafeninternen Wettbewerb von falschen Voraussetzungen aus. Wettbewerb der Hafen- und insbesondere der Umschlagsdienstleistungen finde heute zwischen den Seehäfen statt. Der relevante Markt sei deshalb das gemeinsame Hinterlandverkehrsaufkommen der im Wettbewerb stehenden Häfen. Zudem schwäche der Entwurf die Investitionsbereitschaft der Umschlagunternehmen. Investiert würde nur am Beginn der Genehmigungslaufzeit mit kontinuierlichem Absinken bis gegen Null. Damit werde im Gegensatz zur Zielsetzung der Richtlinie eine Verlangsamung des Fortschritts bei den Abläufen und der Leistungsqualität erreicht.
"Die kurze Laufzeiten der Genehmigungen/Lizenzen wirken sich negativ auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen aus. Außerdem lassen die widersprüchlichen Aussagen der Richtlinie zum Umgang mit Personal erwarten, dass es durch die Ausschreibungen zu Entlassungen in größerem Umfang kommt. Denn nach der gegenwärtigen Fassung des Vorschlags ist keine Sicherung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse in den betroffenen Seehafenbetrieben vorgesehen", teilte Nagel mit.
Letztendlich führe der Entwurf nach dieser Folgeabschätzung zu erheblichem bürokratischem Mehraufwand. Schon kurzfristig sei ein Verwaltungsaufwand von 300 Millionen Euro für die Ausschreibung und Vergabe der Genehmigungen allein im Segment des Containerumschlags zu erwarten.
Die beim renommierten Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) in Auftrag gegebene Studie zu den Folgen einer Umsetzung von Port Package II untermauert nach Angaben des Staatssekretärs die vom Bund, den Küstenländern, der Wirtschaft sowie den Verbänden geäußerte Kritik, der Richtlinienvorschlag führe zu einer Gefährdung des Seehafenstandortes Deutschland.
Kurz nach dem Scheitern eines ersten Richtlinienentwurfes hatte die alte EU-Kommission im Oktober 2004 das deutlich verschärfte und heftig umstrittene Port Package II vorgelegt. "Die Bedenken und die konkreten Gründe, die zum Scheitern von Port Package I geführt hatten, wurden nicht ausreichend und nachhaltig analysiert", kritisierte Nagel. Eine niederländische Folgenabschätzung kommt im Tenor zu den gleichen Ergebnissen wie die ISL-Studie. Die Veröffentlichung einer britischen Studie steht ebenfalls an.
Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen an das Institut für Seeverkehr und Logistik in Auftrag gegebene Studie finden Sie hier als PDF-Download http://www.bmvbw.de/Verkehr/Wasser/Seehaefen-,1477.942746/Folgenabschaetzung-zu-Port-Pac.htm
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Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND WOHNUNGSWESEN / pressrelations.de
02.11.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 406 X