OePP-Beschleunigungsgesetz im Bundestag verabschiedet
30. Juni 2005 - Anlaesslich der Verabschiedung des OePP-Beschleunigungsgesetzes der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag erklaeren der wirtschaftspolitische Sprecher, Klaus Brandner, und der Vorsitzende der Projektarbeitsgruppe "OePP-Beschleunigungsgesetz" der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Buersch:
Mit dem OePP-Beschleunigungsgesetz werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, die die Umsetzung von Oeffentlich Private Partnerschaften in Deutschland bisher erschwert haben.
- Durch Aenderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen und der Vergabeverordnung werden fuer das Vergabeverfahren von Oeffentlich Privaten Partnerschaften Unsicherheiten und Unklarheiten beseitigen. Es wird zum Beispiel geklaert wie die Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen nach der Schwerpunkttheorie oder die Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer genauer gefasst werden kann. Als neues eigenstaendiges Verfahren wird der "Wettbewerbliche Dialog" fuer Oeffentlich Private Partnerschaften eingefuehrt. Auf gesetzliche Eigenleistungsquoten durch den Auftragnehmer soll verzichtet werden. Die Pflicht zur Festlegung der Projektgesellschaft auf eine bestimmte Rechtsform soll erst nach Zuschlagerteilung eingefuehrt, der Umfang der Pflicht zur Vorabinformation erweitert werden. Die so genannte Projektantenproblematik soll geklaert werden, um faire Chancen fuer alle Wettbewerber zu schaffen.
- Im Rahmen des Fernstrassenbauprivatfinanzierungsgesetzes soll privaten Betreibern die Moeglichkeit eingeraeumt werden, sich auch durch privatrechtliche Entgelte zu refinanzieren. Er kann dann zwischen oeffentlich-rechtlicher Gebuehr und privatrechtlichem Entgelt waehlen. Ihm soll aber weder das oeffentlich-rechtliche noch das privatrechtliche Regime zwingend gesetzlich vorgeschrieben werden. Entsprechend wird an Stelle einer Mautverordnung eine Tarifgenehmigung zugelassen. Die Massstaebe fuer die Berechnung der oeffentlich-rechtlichen Gebuehr werden auf die privaten Entgeltregelungen uebertragen.
- In der Bundeshaushaltsordnung wird das Veraeusserungsverbot, wonach Vermoegensgegenstaende nur veraeussert werden duerfen, wenn sie zur Erfuellung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benoetigt werden, abgemildert. Zudem wird es zu einer Konkretisierung der Massstaebe fuer den Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Bundeshaushaltsordnung kommen.
- Der von der oeffentlichen Hand fuer einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Oeffentlich Privaten Partnerschaft ueberlassener Grundbesitz wird von der Grundsteuer befreit werden. Zudem wird es zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer fuer an OePP-Projektgesellschaften uebertragene Grundstuecke kommen, solange sie fuer hoheitliche Zwecke genutzt und sofern eine Rueckuebertragung des Grundstuecks an die oeffentliche Hand innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgesehen wird.
- Das Investmentgesetz soll fuer Oeffentlich Private Partnerschaften geoeffnet werden. So soll das Niessbrauchrecht an Grundstuecken einbezogen werden, damit offene Immobilienfonds nicht nur Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Niessbrauchrechte an OePP-Projektgesellschaften erwerben koennen.
Oeffentliche Hand und private Wirtschaft erwarten mit Recht, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2005 das Gesetz passieren laesst.
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Quelle: SPD / pressrelations.de
30.06.2005 - 16:30 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 370 X
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