Stolpe: Bußgelder für Mautpreller werden angehoben
Bundesverkehrsminister weist BGL-Behauptungen als falsch zurück
18. Juli 2005 - Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat heute in Berlin angekündigt, die Bußgelder für Mautpreller anzuheben. Gleichzeitig hat er die Ergebnisse eines angeblichen Maut-Tests als falsch zurückgewiesen. Der BGL hatte Anfang Mai einen so genannten "Maut-Test" durchgeführt. Dazu wurden die OBUs abgeschaltet. Angeblich wurden nur einige Fahrer durch das Kontrollsystem als Mautpreller registriert. Der Verband behauptet deshalb, die Kontrollen seien völlig unzureichend. Der BGL stützt seine Kritik auf so genannte Nullbuchungen. Nach Ansicht des BGL lag die Quote der unentdeckten Mautfahrten bei diesem "Test" bei über 90 Prozent.
Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe:
"Der angebliche Test verdient seinen Namen nicht. Wenn tatsächlich 90 Prozent der Lkw-Fahrer die Maut prellen sollten, wie der BGL uns weismachen will, hätten wir im ersten Halbjahr höchstens 150 Millionen Euro Mauteinnahmen in unserer Kasse haben dürfen. Tatsächlich waren es aber bis Ende Juni bereits 1,4 Milliarden Euro. Allein das zeigt schon, dass dieser Pseudotest nichts mit der Realität zu tun hat. BGL-Geschäftsführer Schmidt ist auch innerhalb des Speditionsgewerbes mit seinem Kreuzzug gegen die Maut allein auf weiter Flur. Die übergroße Mehrheit der Spediteure und Lkw-Fahrer ist vernünftig, nimmt die Fakten zur Kenntnis und unterscheidet sich damit vom BGL-Geschäftsführer Schmidt.
Unsere Kontrollen haben sich in der Praxis bewährt. Im ersten halben Jahr wurden über 11 Milliarden mautpflichtige Autobahnkilometer abgerechnet. Von den rund 70 Millionen Fahrten haben wir mehr als 8,5 Millionen kontrolliert. Das Ergebnis spricht für sich: Mehr als 98 Prozent der Lkw-Fahrer verhalten sich gesetzestreu. Die Beanstandungsquote liegt bei unter 2 Prozent. Die tatsächlichen Mautpreller machen darunter wiederum nur rund die Hälfte aus. Die andere Hälfte sind diejenigen, die unbewusst einen Fehler bei der Buchung gemacht haben. Dieses Kontrollergebnis ist im Gegensatz zu dem angeblichen Test des BGL aussagekräftig und repräsentativ. Unsere Kontrollquote liegt derzeit bei 12 Prozent aller Lkw-Fahrten auf den deutschen Autobahnen.
Der BGL-Geschäftsführer Schmidt gefällt sich längerer Zeit bereits in der Rolle des Maut-Gegners. Er ist leider schon oft mit seiner Kritik weit über das Ziel hinaus geschossen. Seine Polemik gegen die Maut hat sich ein ums andere Mal als falsch erwiesen. Erst hat der BGL-Geschäftsführer dazu aufgerufen, die Mauteinführung zu boykottieren. Dann hat er vor dem Mautstart am 1. Januar das Chaos heraufbeschworen, das bekanntermaßen nicht eingetreten ist. Bei seiner nächsten Attacke meinte Schmidt, nachts würde massenhaft die Maut geprellt. Obwohl er für diese Behauptung keinerlei Belege hatte, habe ich mehr als 500 Zusatzkontrollen in der Nacht angeordnet. Das Ergebnis war vorhersehbar: keine Auffälligkeiten. Mit dem gleichen Ergebnis erledigte sich dann die Schmidt-These, vor allem Ausländer würden die Maut prellen. Die von mir angeordneten Schwerpunktkontrollen im Grenzraum widerlegten auch diese BGL-These als schlicht falsch. Die Bundesregierung nimmt die Kritik des Speditionsgewerbes also sehr ernst, auch wenn sie nicht plausibel erscheint. Wir arbeiten nach der Devise: Lieber einmal mehr kontrollieren, als Mautpreller durch das engmaschige Kontrollnetz schlüpfen zu lassen. Allerdings erwarte ich, dass die vorgebrachte Kritik nicht nur auf vagen Vermutungen beruht.
Der angebliche Test des BGL belegt im Gegenteil, dass das Mautsystem funktioniert: Fahrten mit OBUs werden, auch wenn sie abgeschaltet sind, sorgfältig registriert. Die meisten Nullbuchungen haben in der Regel einen völlig legalen Hintergrund, beispielsweise weil eine Zugmaschine ohne Anhänger unterwegs ist und dann das Gesamtgewicht unter 12 Tonnen liegt. In diesem Fall muss zu recht keine Maut bezahlt werden. Trotzdem ist Toll Collect solchen Nullbuchungen seit Mautstart durch gezielte Stichproben nachgegangen. Das Ergebnis ist auch hier eindeutig. Es gibt keine Auffälligkeiten. Nach den vom BGL erhobenen Vorwürfen haben wir das noch einmal sorgfältig analysiert. Wer systematisch mit einer abgeschalteten OBU über die deutschen Autobahnen fährt, wird vom Mautsystem erfasst und dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit spätestens bei einer Betriebsprüfung zur Kasse gebeten. Die Auswertungen der Nullbuchungen für den Monat Mai sind übrigens noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse für die erste Mai-Woche liegen aber bereits vor. Dabei sind - soviel lässt sich schon jetzt sagen - Auffälligkeiten bei bestimmten BGL-Mitgliedsunternehmen erkennbar. Diesen Fällen geht das Bundesamt für Güterverkehr gezielt gegebenenfalls auch durch Betriebskontrollen nach. Sollte sich herausstellen, dass die Unternehmen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben, wird ein Bußgeldverfahren im Einzelfall auch wegen vorsätzlichen Handelns eingeleitet.
Um die Abschreckung für Mautpreller weiter zu erhöhen, werden wir die Bußgelder anheben. Ich bin für eine Erhöhung der Regelgeldbuße von 75 auf 100 Euro bei Fahrlässigkeit, sofern der Fahrzeugführer Betroffener ist und von 150 auf 200 Euro bei Fahrlässigkeit, sofern der Unternehmer Betroffener ist. Damit verschärfen wir schon für Ersttäter die Bußgelder. Im Wiederholungsfall können Geldbußen bis zu 20.000 Euro festgesetzt werden."
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Bürgerservice Invalidenstraße 44 10115 Berlin E-Mail: buergerinfo
bmvbw.bund.de
Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND WOHNUNGSWESEN / pressrelations.de
18.07.2005 - 16:55 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 188 X
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