Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neuordnung der Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr
20. Juli 2005 - Die Europäische Kommission (KOM) hat jetzt einen dritten Anlauf zur Neuordnung des Marktes für Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr auf der Straße und Schiene gestartet und hierzu einen überarbeiteten Verordnungsvorschlag vorgelegt.
Dazu erklärt das BMVBW:
"Für die Bundesregierung ist ein leistungsfähiger und attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ein Kernbereich nachhaltiger Verkehrspolitik. Ein Mittel, um den ÖPNV noch effizienter und somit kundengerechter auszugestalten ist auch der Wettbewerb. In Deutschland bestehen nach gegenwärtiger Rechtslage bereits alle erforderlichen Instrumente für einen geregelten Wettbewerb im ÖPNV. So ist zum Beispiel mit der vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretenen Änderung der Vergabeverordnung der nötige Spielraum ermöglicht worden, eine geregelte Öffnung des Marktes im Schienenpersonennahverkehr zu erreichen. Auch der übrige ÖPNV (insbesondere Bus, Straßenbahn) orientiert sich zunehmend am Wettbewerb, was die geltende Rechtslage nach dem Personenbeförderungsgesetz auch zulässt.
Eine europäische Regelung macht deshalb nur dann Sinn, wenn diese für die Kundinnen und Kunden des ÖPNV vor Ort wirklich Vorteile bringt. Dies ist nach dem neuen KOM-Vorschlag nicht erkennbar. Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist, dass das hohe Qualitätsniveau im ÖPNV erhalten bleibt oder sogar noch gesteigert wird. Dieses ist nur möglich, wenn die in Deutschland bewährten mittelständischen Strukturen gesichert bleiben und der ÖPNV eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen und Regionen in den Mitgliedstaaten bleibt."
Ziel des KOM-Vorschlags ist die weitere Öffnung des Marktes für Personenverkehrsdienste. Dabei geht der Vorschlag von einem Vorrang der schon geltenden europäischen Vergaberichtlinien aus und enthält für den noch nicht geregelten Bereich, bei dem es insbesondere um die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienste geht, eine Verpflichtung zur Ausschreibung. Vorgesehen sind auch Direktvergaben ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon ist die bei einer sog. Kommunalen Eigenproduktion, nämlich dann, wenn die zuständige Behörde des Mitgliedstaats die Verkehrsleistung selbst oder durch ein von ihr beherrschtes Unternehmen erbringen will.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Bürgerservice Invalidenstraße 44 10115 Berlin E-Mail: buergerinfo
bmvbw.bund.de
Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND WOHNUNGSWESEN / pressrelations.de
20.07.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 239 X