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Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 früher fällig




VDAB: Vorgezogene Zahlungsfrist belastet Pflegeunternehmen

Im Rahmen des Beitragsentlastungsgesetzes müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2006 die bislang bis zum 15. des Folgemonats abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter bereits zum Ende des laufenden Monats zahlen. "Für die Betriebe bedeutet diese Umstellung eine erneute finanzielle und bürokratische Mehrbelastung", kritisiert Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) die neue Regelung.

"Die Vorverlegung der Beitragsfälligkeit entzieht besonders den im Pflegebereich angesiedelten kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität und Eigenkapital. Wachstum und Beschäftigung werden gehemmt", so Schulz weiter. Im Januar 2006 werde für die Betriebe sogar eine Doppelbelastung fällig, da einerseits die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2005 nach altem Recht und darüber hinaus die Beiträge für Januar 2006 nach neuem Recht zu zahlen sind. "De facto kommt es zu einer Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge um mehr als zwei Prozentpunkte für das Jahr 2006."

"Die bürokratischen Folgen für die Unternehmen sind nicht zu rechtfertigen", betont Schulz. Die voraussichtliche Höhe der Beiträge müsse von den Betrieben bereits um den 20. des Monats berechnet werden. Ohne Kenntnis der genauen Lohnhöhe, des Stundenvolumens und möglicher Leistungszulagen werde dies unweigerlich zu aufwendigen Verrechnungen führen, resümiert Schulz.

Kontakt: Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Im Teelbruch 132 45219 Essen Tel.: 02054 / 95 78 – 0 Fax: 02054 / 95 78 – 40 www.vdab.de infovdab.de

Ansprechpartnerin: Nicole Meermann Pressereferentin Tel.: 02054 / 95 78 – 15 Fax: 02054 / 95 78 – 40 vdab.de

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Quelle: VERBAND DEUTSCHER ALTEN- UND BEHINDERTENHILFE E.V. (VDAB) / pressrelations.de

04.11.2005 - 18:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 100 X