PID: Keine Selektion im Reagenzglas!
13. Juni 2005 - Am Donnerstag, 16. Juni, ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) vom Nationalrat erneut traktandiert. Nach der Geburt des ersten Design-Babys in der Schweiz ist das Thema besonders aktuell: Mittels PID können Kinder nach bestimmten Eigenschaften gezielt ausgewählt werden. Der Basler Appell wehrt sich vehement gegen die Embryoselektion und fordert den Nationalrat auf, die höchst fragwürdige Technik auch weiterhin zu verbieten.
In einem Labor in Brüssel geschah, was hierzulande noch verboten ist: Das erste Schweizer Design-Baby wurde gezeugt. Dies mit der Absicht, dass die Knochenmarkspende der neugeborenen Schwester dem an einer Immunschwäche erkrankten Bruder helfen soll. Ein Kind wird gezeugt einzig zum Zweck, seinen Bruder zu heilen. Die Präimplantationsdiagnostik soll darüber hinaus dazu angewendet werden, Embryonen mit Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in den weiblichen Körper auszusortieren. Beiden Fällen ist gemeinsam: Die Existenz eines Kindes wird an eine Bedingung geknüpft. Ist es Träger einer schweren Erbkrankheit oder weist es nicht das erforderliche Genprofil zur Rettung des Bruders auf, so wird ihm das Lebensrecht abgesprochen. Der Embryo wird, nachdem er sich bereits mehrere Tage entwickeln konnte, vernichtet. Und dies soll nun in der Schweiz gesetzlich erlaubt werden.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie wehrt sich vehement gegen die ethisch untragbare Instrumentalisierung von Kindern als Heilmittel. Was heute noch auf schwere Erbkrankheiten beschränkt ist, könnte schon bald auf weitere Eigenschaften ausgedehnt werden. So ergab eine Umfrage unter US-Amerikanerinnen, die sich wegen Unfruchtbarkeit behandeln lassen, dass 41 Prozent das Geschlecht ihres Kindes bestimmen würden, wenn dies legal wäre.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie fordert den Nationalrat auf, die Versprechen, die bei der Debatte ums Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) gemacht wurden, einzuhalten. Der Verein verurteilt die politische Salamitaktik, mit der das FmedG noch mehr verwässert werden soll, aufs Schärfste. Die Präimplantationsdiagnostik muss in der Schweiz weiterhin verboten bleiben, um eines zu verhindern: den Menschen nach Mass. Der Basler Appell gegen Gentechnologie wird im Fall einer Zustimmung zur Motion Gutzwiller das Referendum gegen den entsprechenden Gesetzesartikel ergreifen.
Für Rückfragen: Pascale Steck, Geschäftsführerin Basler Appell gegen Gentechnologie, T 061 692 01 01Basler Appell gegen GentechnologiePostfach4013 Basel
13.06.2005 - 20:26 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 460 X