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Gentechnikgesetz: CDU/CSU und FDP schaden dem Standort Deutschland




13. Juni 2005 - Zu der Weigerung der Opposition, Verfahrenserleichterungen fuer das geltende Gentechnikrecht jetzt gesetzlich zu regeln, erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Mueller, und die Berichterstatterin fuer Agrogentechnik, Elvira Drobinski-Weiss:

Und wieder weigert sich Opposition, im Vermittlungsverfahren, das sie selbst eingeleitet hat, zu einem konstruktiven Miteinander zu kommen! Damit handelt sie wider die Vernunft: Ein zuegiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im Interesse unseres Landes, seiner Buergerinnen und Buerger, seiner Landwirte und seiner Wirtschaft. Diese Opposition ist nicht in der Lage Verantwortung fuer unser Land zu uebernehmen.

Diese Opposition blockiert die Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie ueber den Bundesrat. Da eine unklare Rechtslage fuer die Landwirte zur Belastung geworden waere, teilte die Koalition die Novellierung des Gentechnikrechts in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil. Das nicht zustimmungspflichtige erste Gesetz, welches insbesondere die Landwirtschaft betreffenden Regelungen enthaelt, wurde im letzten Jahr verabschiedet. Es wurde bei der EU notifiziert, im Bundesanzeiger veroeffentlicht und ist damit geltendes Recht.

Jetzt geht es um das zweite Gesetz, das ueberwiegend Verwaltungsverfahren regeln soll, darunter - unbestritten von der Opposition - zumeist Regelungen zur Vereinfachung der administrativen Verfahren. Nun nutzt die Opposition diesen zustimmungspflichtigen zweiten Teil als Druckmittel, um die vernuenftigen Regelungen des ersten Gesetzes aus ideologischen Gruenden auszuhebeln: Sie will ueber die wenigen strittigen Passagen in dem jetzigen Gesetz nur verhandeln, wenn die Koalitionsfraktionen das geltende Gesetz "wieder aufmacht" und allen ihren Aenderungsforderungen zum ersten Teil zustimmen. Dabei hat die Opposition nach all den Jahren der Diskussion zum Beispiel zu dem von ihr geforderten Haftungsfonds nicht einmal einen abgestimmten Vorschlag vorgelegt.

Die Opposition plant im Falle eines Regierungswechsels auch das erste Gentechnikgesetz zu aendern. Diese Aenderungsvorhaben werden den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft abbauen und damit ihre Existenz und zahlreiche Arbeitsplaetze zum Beispiel in der oekologischen Lebensmittelwirtschaft gefaehrden. Ausserdem dauert ein neues Gesetzgebungsverfahren mindestens ein Jahr. Wertvolle Zeit geht hier verloren. Bis dahin koennten die im zweiten Teil des Gesetzes vorgesehenen Verfahrenserleichterungen laengst wirken und Klarheit fuer Investoren, Forscher und Bauern schaffen. Auch ein Zwangsgeld in erheblicher Hoehe, das die Kommission wegen Nichtumsetzung der Richtlinie verhaengen duerfte, beeindruckt die Opposition nicht.

Wir verfolgen auch beim Gentechnikrecht die Linie der Vernunft: Gentechnisch veraenderte Lebensmittel koennen nur am Markt erfolgreich sein, wenn sie die Verbraucherinnen und Verbraucher akzeptieren und wenn sie Vertrauen in diese neue Entwicklung haben.

Der Skandal um den illegal importierten Genmais Bt10 hat dieses Vertrauen erschuettert. Wenn die Opposition jetzt diesen Vorgang umdreht und daraus eine grundlegende Reform des ersten Gentechnikgesetzes ableitet, dann laesst das nur einen Schluss zu: Das Wohl der Verbraucher spielt bei CDU und FDP nur eine untergeordnete Rolle. Sie und ein paar Grossunternehmen meinen es besser zu wissen, was die Verbraucher wollen sollten.

CDU und FDP werden sich an ihrem Handeln messen lassen muessen - auch in Sachen Gentechnik. Und gerade hier wird deutlich: Sie setzen auf Ideologie statt Vernunft. Das ist nicht unsere Linie. Die Gentechnik ist eine der wichtigen Weichenstellungen fuer die Zukunft, fuer unser aller Zukunft. Die Weichen koennen nur mit Vernunft gestellt werden. Dazu ist die Opposition offenbar nicht in der Lage.

© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de

13.06.2005 - 20:26 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 429 X