anzeige [x]

 Artikel online: 54.982
 Redakteure registriert: 2.669
 Gesamtreichweite (Artikelaufrufe): 10.460.741

Freies Patientenwahlrecht und Wirtschaftlichkeitsgebot


vergrößern

Patienten dürfen Ihren Leistungserbringer (z. B. Sanitätshaus) selbst wählen. Gerade dann, wenn er noch günstiger ist, dürfte die Krankenkasse nicht ablehnen.

Ein Sanitätshaus im niederbayerischen Dingolfing kämpft für Wettbewerb im Hilfsmittelbereich und für eine kostengünstigere Versorgungsmodelle, trifft aber bei einer großen Krankenkasse auf taube Ohren. Was würden Sie dazu sagen, wenn Sie ein Möbel genau des gleichen Herstellers bei einem Händler für den halben Preis sehen? Würden Sie kaufen, wenn Sie es brauchen? Wohl ja. Nicht so im Krankenversicherungswesen: Verstehen Sie es, wenn die Krankenkasse ein Hilfsmittel für 50% des ortsüblichen Preises angeboten bekommt und dies dann ablehnt? Und dies unter dem gesetzlichen Gebot wirtschaftlichen Handelns? Verstehen Sie, wenn dann Krankenkassenbeiträge erhöht werden müssen?
EUGES, ein Gesundheitsfachmarkt in Dingolfing/Niederbayern, versteht dies auch nicht und bietet daher Hilfsmittel zu günstigeren Preisen an, beliefert mittlerweile einige Krankenkassen und deren Versicherte. Sind solche Krankenkassen wirtschaftlicher strukturiert als die alten, eingesessenen? Gesundheit ist nicht billig, muß aber nicht so viel kosten, wie heute.

Quelle: EUGES - europaweit gesundheitsprodukte schmid e. K. / pressbot.net

Ihr Ansprechpartner:

Firma: EUGES - europaweit gesundheitsprodukte schmid e. K.
Name: Stefan Schmid
Straße: Geratsberger Str. 9
Stadt: - 84130 Dingolfing
 
 
Telefon: 08731-397797
Fax: 08731-395029
 
WWW: www.euges.eu
E-Mail:

02.10.2006 - 17:14 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 440 X