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Freispruch für Glutamat


Wer Glutamat in üblichen Mengen in Lebensmitteln verzehrt, muss keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf das Nervensystem befürchten. Das berichtet die Apotheken Umschau unter Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation. Allerdings sollten Personen mit bekannter Unverträglichkeit, eingeschränkter Darmfunktion oder Lebererkrankungen auf das Würzsalz verzichten. Produkte mit Glutamat tragen auf der Packung den Hinweis Geschmacksverstärker oder eine E-Nummer.



Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.



Mehr Pressetexte auch online:

www.GesundheitPro.de.




27.10.2006 - 9:03 Quelle: pressetext.de | Gelesen: 248 X

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