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Kein blauer Dunst am Arbeitsplatz!


Der Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW) begrüßt die bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen Entscheidungen über den verstärkten Nichtraucherschutz. Insbesondere im weitgehenden Rauchverbot für Gaststätten sowie im Rauchverbot für Discotheken sehen die Arbeitsmediziner der Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zu aktivem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Kritisiert werden hingegen die geplanten Ausnahmeregelungen für Kneipen in einzelnen Bundesländern. Seit langem engagieren sich der VDBW und seine Mitglieder für Nichtraucherschutz in den Betrieben sowie für innerbetriebliche Hilfsangebote zur Raucherentwöhnung.

"Sicher gibt es derzeit viele Raucher, die Rauchverbote in Gaststätten bedauern, die vom Verlust der Gemütlichkeit reden oder die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens herunterspielen", so Dr. med. Wolfgang Panter, Präsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). "Alle Kritiker und insbesondere diejenigen, die jetzt über Ausnahmeregelungen in den Bundesländern zu befinden haben, sollten sich jedoch klar machen, dass Kellnerinnen und Kellner tagtäglich Feinstaubbelastungen ausgesetzt sind, die ein vielfaches über den kritischen Werten liegen und bei denen man in anderen Berufen nicht ohne Schutzkleidung und Atemmaske arbeiten dürfte. Kein deutscher Industriebetrieb würde es sich erlauben, seine Mitarbeiter ungeschützt derartigen Schadstoffkonzentrationen auszusetzen. Krebs, Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folgen, die hier viel zu lang ignoriert wurden."

Ebenfalls vom VDBW begrüßt wurde das generelle Rauchverbot in Gesundheitseinrichtungen und Behörden, kritisiert hingegen die geplanten Ausnahmeregelungen für die Gastronomie in einzelnen Bundesländern. - "Es ist höchste Zeit, dass auch bei uns Maßnahmen umgesetzt werden, die bei vielen unserer europäischen Nachbarn seit Jahren selbstverständlich sind", so Wolfgang Panter. "Jede Ausnahme ist gleichbedeutend mit einem Mehr an gesundheitlicher Belastung für die betroffenen Arbeitnehmer. Und wenn in einzelnen Ländern Ausnahmeregelungen für die Gastronomie beschlossen werden, sollten die gesundheitlichen Risiken zumindest durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen minimiert werden."

Pressekontakt: ZS&P, Martin Schaarschmidt, Tel: (030) 40 88 94 - 36, Fax: - 94, eMail: zsp-berlin.de" target="_blank">m.schaarschmidtzsp-berlin.de

Redaktioneller Hinweis:

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner. Als der bundesdeutsche Zusammenschluss arbeitsmedizinisch tätiger Ärzte aus Praxis und Wissenschaft vertritt der VDBW seit über 50 Jahren die Interessen seiner rund 3.300 ärztlichen Mitglieder. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW arbeitet dabei mit allen für die Arbeitsmedizin maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen zusammen, unterstützt die Gewinnung und Auswertung neuster arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und nichtärztlichem, arbeitsmedizinischen Personal gehören ebenfalls zum Tätigkeitsspektrum des Verbandes. Der Sitz der Geschäftsstelle des VDBW ist Karlsruhe. Weitere Informationen unter www.vdbw.de

Sollten Sie unser material verwenden können, würden wir uns über die Zusendung eines Beleg-Exemplars an u. g. Adresse sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schaarschmidt

Leiter Kundenberatung
Gesundheit & Technik

ZÜHLKE SCHOLZ & PARTNER
Agentur für Kommunikation GmbH
Markgrafenstraße 12-14
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Fon: +49 (0)30 40889436
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Quelle: oak media GmbH / pressbot.net

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Fax: 0178-4233759
 
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23.03.2007 - 11:30 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 385 X

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