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Berufliche Foerderung von behinderten Menschen weiterhin auf hohem Niveau




09. August 2005 - Zur Behauptung von "Report Mainz", die Berufsfoerderung von Behinderten stehe vor dem Kollaps, Foerdergelder seien seit den Hartz-Reformen zurueckgefahren worden, erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler:

Die berufliche Rehabilitation von behinderten Menschen ist und bleibt ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen. Die von Report Mainz aufgestellte Behauptung, die Foerdergelder fuer die Berufsfoerderung von Behinderten seien seit den Hartz-Reformen gekuerzt worden, ist nicht zutreffend.

Die Zahlen belegen dies. Zur Foerderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind im Haushaltsplan der Bundesagentur fuer Arbeit 2005 2,92 Milliarden Euro vorgesehen. Damit foerdern wir die berufliche Teilhabe behinderter Menschen auf dem Niveau der vorausgegangenen Jahre. Die Hartz-Reformen lassen das hierfuer zur Verfuegung stehende Mittelvolumen unangetastet.

Die organisatorischen Voraussetzungen fuer die Fortfuehrung einer wirksamen beruflichen Integration von Behinderten sind auch im Bereich des zweiten Sozialgesetzbuches geschaffen worden. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen, in den von ihnen aufzustellenden Arbeitsmarktprogramm die vorhandenen Mittel zur beruflichen Integration von behinderten Menschen wirkungsvoll einzusetzen.

Die Auslastung von Berufsfoerderungswerken haben fuer den Umfang von Integrationsmassnahmen zur Berufsfoerderung von Behinderten wenig Aussagekraft. Sie ist nicht Gradmesser fuer das Ausmass von Arbeitsmarktpolitik auf diesem Gebiet. Die Leistungsausfuehrung durch ein Berufsfoerderwerk gehoert nicht zum Regelangebot fuer die berufliche Wiedereingliederung behinderter Menschen sondern ist ultima ratio. Dort wo es der beruflichen Eingliederung von Behinderten dient werden Berufsfoerderungswerke aber weiterhin in Anspruch genommen. Der Bericht verkennt im Uebrigen, dass Berufsfoerderungswerke nicht nur von der Bundesagentur fuer Arbeit sondern die Haelfte ihrer Kapazitaeten von den Rentenversicherungs- und Unfallversicherungstraegern genutzt werden. Ihr Bestand ist daher nicht alleine von der Vergabe von Integrationsmassnahmen der Bundesagentur fuer Arbeit abhaengig.

© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de



Quelle: SPD / pressrelations.de

09.08.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 145 X

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