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Was sind molekulargenetische Mischspuren


Diese Bezeichnung wurde am 22.07.2008 im Deutschlandfunk in einem Bericht zum Generalbundesanwalt, der 1977 ermordet wurde, verwendet. Bei der DNA-Analyse von Spuren auf Aservaten, die in Zusammenhang mit dem Mord stehen, wurden auch Mischspuren untersucht. Bei solchen Mischspuren handelt es sich um Zellen, die von mindestens zwei Personen als Spur am Tatort zurückgelassen werden.

Bei der Spurensuche geht man nun so vor, daß man zuerst einmal mit dem Auge und/oder Licht bestimmterWellenlänge nach Spuren von Körperflüssigkeiten (Blut, Speichel, Sperma etc.) sucht. Findet man eine solche Spur, wird sie einer bestimmten Analysemethode zugeführt, z. B. der DNA-Analyse (wird auch beim Vaterschaftstest eingesetzt). Unter bestimmten Bedingungen kann die DNA-Analyse dann ein DNA-Profil ergeben, welches unmöglich nur von einer einzigen Person stammen kann (Mischprofil). Wenn dies der Fall ist, wird die DNA-Analyse und deren Interpretation enorm erschwert. Aus den Labormessungen alleine ist es nämlich so gut wie unmöglich zu entscheiden, welche Allele (Erbmerkmale) zur einen und welche Merkmale zu der anderen Person gehören (das DNA-Profil enthält Zahlen, die als Allele bezeichnet werden). Tatsächlich aber ist die Analyse noch viel schwieriger, denn eine solche Messung kann natürlich auch zeigen, dass das erhaltene DNA-Profil von mehr als zwei Personen stammt. Dann wird die Interpretation immer schwieriger, ja fast unmöglich. Um nun sagen zu können, ob eine bestimmte, verdächtigte Person, zur Spur am Tatort beigetragen hat, muss das DNA-Profil der verdächtigten Person mit dem DNA-Mischprofil verglichen werden. Sind alle Allele der verdächtigten Person in dem DNA-Profil der Mischspur enthalten, dann kann die Möglichkeit, dass die verdächtige Person zur Mischspur beigetragen hat, nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird dann die Staatsanwaltschaft ausrechnen müssen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die verdächtigte Person Zellen auf der Mischspur zurückgelassen hat. Die Verteidigung wird dann ähnliches tun und wird berechnen müssen mit welcher Wahrscheinlichkeit nicht ihr Mandant, sondern eine andere Person Zellen am Tatort zurückgelassen hat. Die Berechnung solcher Wahrscheinlichkeiten ist nicht einfach und stellt einige Anforderungen an die ausführenden Wissenschaftler.
Der im Nachrichtenbericht verwendete Terminus "molekulargenetische Mischspuren" war etwas unglücklich gewählt. Gemeint war, daß die am Tatort gefundenen Zellspuren mit molekulargenetischen Labormethoden untersucht wurden. Bei den am Tatort gefundenen Zellspuren handelte es sich um Mischungen von Zellen verschiedener Personen.

Weitere Informationen: http://www.dna-planet.de/Molekulargenetische-Mischspuren.htm


Quelle: bj diagnostik GmbH / pressbot.net

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23.07.2008 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 96 X

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