Freisetzungsversuch ETH 2004 - Sicherheitsmassnahmen haben sich bewährt
Bern, 8. September 2005 - Die Sicherheitsmassnahmen beim Freisetzungsversuch mit transgenem KP4- Weizen in Lindau haben sich bewährt; eine unkontrollierte Verbreitung von Pflanzenmaterial aus der Versuchsfläche konnte verhindert werden. Diese Bilanz zieht das BUWAL als Aufsichtsbehörde anlässlich der Präsentation der Resultate des Feldexperiments durch die ETH Zürich; es stützt sich dabei auf die Erkenntnisse der Begleitgruppe, die den Versuch überwachte.
Vom 18. März bis 20. Juli 2004 wurden von der ETH Zürich in Lindau/ZH transgene Weizenpflanzen im Freilandversuch getestet. Das BUWAL hatte diesen Versuch im Oktober 2003 bewilligt; es war zudem Aufsichtsbehörde und hatte gemäss Freisetzungsverordnung den Versuch zu überwachen. Dazu setzte das BUWAL eine 5-köpfige Begleitgruppe ein (siehe Kasten). Diese besuchte in regelmässigen Abständen die Versuchsfläche und kontrollierte, ob die Vorschriften der Freisetzungsverordnung sowie die Auflagen der Verfügung vom 30. Oktober 2003 eingehalten wurden.
Zur Gewährleistung der Biosicherheit waren vom BUWAL verschiedene Massnahmen verfügt worden, welche die ETH Zürich grösstenteils selbst vorgeschlagen hatte - z.B. das Aufstellen pollendichter Zelte während der Blühphase zur Verhinderung von Pollenflug, das Anbringen eines Vogelnetzes zum Schutz der Keimlinge oder die Anlage einer Mantelsaat.
Das BUWAL kommt – gestützt auf die Arbeiten der Begleitgruppe - zum Schluss, dass durch diese Sicherheitsmassnahmen ein Entweichen von transgenem Pflanzenmaterial aus der Versuchsfläche nach dem Stand der Wissenschaft verhindert wurde. Trotz teils schwierigen Situationen bei der Besetzung des Geländes oder Demonstrationen gab es nie einen Grund, den Versuch abzubrechen. Zudem wurden wertvolle Erkenntnisse zur Biosicherheit gewonnen. So hat sich gezeigt, dass der Einsatz männlich steriler Pflanzen als Überwachungsmassnahme des Pollenfluges zu empfehlen ist: Sie registrieren umherfliegende befruchtungsfähige Pollen sehr sensibel. Darüber hinaus zeichnet es sich nach Auswertung der ersten Bodenproben bereits ab, dass die oberen Bodenschichten sterilisiert werden müssen; ansonsten lässt sich keimfähiges oder transgenes Pflanzenmaterial nur unvollständig aus dem Boden entfernen.
Derzeit ist die ETH noch daran, den Boden nach dem Verbleib von transgenem DNA zu untersuchen.
Diese Analysen werden im Frühjahr 2006 abgeschlossen. Die Begleitgruppe wird die Resultate dieser Untersuchungen bewerten und dem BUWAL darüber gesondert Bericht erstatten. Mit Abgabe dieses abschliessenden Berichtes wird die Arbeit der Begleitgruppe beendet sein und die Gruppe aufgelöst werden.
Beilage• Bericht der Aufsichtsbehörde zum Freisetzungsversuch Auskünfte• Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Tel. 079 415 99 62• Andrea Raps, Sektion Biotechnologie, Tel. 031 322 22 38
Die Mitglieder der Begleitgruppe• Andrea Raps, zuständig für den Vollzug der Freisetzungsverordnung beim BUWAL, Präsidentin• Daniel Fischer, zuständig für den kantonalen Vollzug der Freisetzungsverordnung bei der Fachstelle für Biologische Sicherheit, FBS, des Kantons Zürich• Angelika Hilbeck, EcoStrat GmbH, wissenschaftliche Expertin auf dem Gebiet der Biosicherheit von GVO• Felix Winkenbach, Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft, Zollikofen, wissenschaftlicher Experte auf den Gebieten Biologie und Ökologie• Willy Flammer, Gemeindepräsident von Lindau, der Standortgemeinde des Freisetzungsversuchs
Pressedienst BUWAL3003 BernTel. 031 322 90 00 pressedienst
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Quelle: BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT (BUWAL) / pressrelations.de
08.09.2005 - 18:04 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 97 X
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