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Beckstein: "Erfolgreiches Bayerisches Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen wird noch besser"




Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen (PM 472/05 vom 14.11.05)

"Trotz enger finanzieller Spielräume des Staates konnten wir das seit vielen Jahren bewährte Bayerische Modernisierungsprogramm unter Einsatz von Mitteln der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und der Kreditanstalt für Wiederaufbau nochmals verbessern", freut sich Innenminister Dr. Günther Beckstein. So wurde der Förderhöchstbetrag von 85 auf 100 Prozent der Investitionskosten erhöht. Zudem sind nun auch Gemeinden, Städte und Landkreise für ihre Wohnungen antragsberechtigt. Der bisher auf 2,5 Prozent festgelegte Zinssatz folgt nunmehr den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen. Damit können günstige Zinssätze der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die das Programm refinanziert, tagesaktuell genutzt und weiter gereicht werden. Für den Darlehensnehmer besteht trotzdem Zinssicherheit. Der bei Darlehensabschluss vereinbarte Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren fest vereinbart. Weitere Informationen können im Internet unter http://www.wohnen.bayern.de Rubrik Förderung abgerufen werden.

Die Wohnungen aus den Wiederaufbau- und Wirtschaftswunderjahren sind "ins Alter" gekommen und sanierungsbedürftig. Sie müssen an gängige Ansprüche der Gesellschaft sowohl hinsichtlich des Wohnkomforts als auch bezüglich ökologischer Anforderungen angepasst werden. Von den rund 2,5 Millionen Mietwohnungen in Bayern sind rund eine Million modernisierungsbedürftig. Darüber hinaus ist die energetische Ausstattung vieler Mietwohngebäude zu verbessern. Die Haushalte Bayerns produzieren jährlich 42 Millionen Tonnen CO2-Imissionen, davon allein 20 Millionen Tonnen durch Heizen und Warmwasserbereitung. Altbauten verursachen oft ein Vielfaches der CO2-Imissionen von Neubauten mit Niedrigenergiestandard.

Gefördert werden im Bayerischen Modernisierungsprogramm • die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, z. B. durch eine Verbesserung des Wohnungszuschnitts,• die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, z. B. durch Schaffen von Gemeinschaftsanlagen,• Wasser sparende Maßnahmen, z. B. durch Einbau von Einhebelmischer-Armaturen,• Energie sparende Maßnahmen, z. B. durch Erneuerung der Heizungstechnik, Fenstererneuerung, Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes.

Derzeit gelten folgende Zinssätze:• Bei einer Refinanzierung im KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren": Nominal 2,5 Prozent, effektiv 2,65 Prozent.• Bei einer Refinanzierung im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Nominal 1,8 Prozent, effektiv 1,93 Prozent

 

Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 –2114Telefax: (089) 2192 –12721E-Mail: pressestmi.bayern.de

 



Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN / pressrelations.de

14.11.2005 - 18:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 1323 X

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