anzeige [x]

Tipps zum Mietrecht: Nachrichten, News, Portal, neues, Aktuell, Heute, Berichte, Artikel, Sensation"/>
Tipps zum Mietrecht"/>
Seite wird geladen ... Bitte warten

es wird in ca. 60.000 Artikel gesucht

 PM online: 64.225
 Redakteure registriert: 3.635
 Gesamtreichweite (Aufrufe Meldungen): 14.011.896

Dachschaden: Mieter muss "Flickwerk" nicht akzeptieren


Tipps zum Mietrecht


(rgz-p). Die Gebrauchserhaltungspflicht eines Vermieters umfasst unter anderem die Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume sowie die Berücksichtigung der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. "Bei Reparaturen sollte ein Vermieter daher immer darauf achten, dass dabei die Schadensursache dauerhaft beseitigt und nicht nur vorübergehend abgeschwächt oder verdeckt wird", empfiehlt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.



In einem vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um ständig wiederkehrende Feuchtigkeitsschäden. Durch ein Dach trat in unterschiedlicher Stärke über Jahre hinweg immer wieder Feuchtigkeit ein. Das fing bei einem Tröpfeln an und steigerte sich hin bis zu regelrechten Wassereinbrüchen. Der Vermieter ließ jedoch das Dach nicht ordentlich sanieren sondern nach jedem neuen Wassereintritt lediglich die betroffene Stelle abdichten.



Da dadurch keine nachhaltige Besserung eintrat, stellte der Mieter die Zahlungen ein und kündigte fristlos. Die Düsseldorfer Richter gaben ihm Recht. Unter diesen Umständen sei ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich gewesen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.9.2007, Az. I-10 U 46/07).

Quelle: djd / pressetreff.de

21.05.2008 - 10:05 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 155 X

Top Tags

Oberlandesgericht   Feuchtigkeitsschäden   Bausparkasse   Gebrauch   Vermieters   Düsseldorf   Richter   Berücksichtigung   Recht   Feuchtigkeit   Gebrauchserhaltungspflicht   Bauvorschriften   Besserung   Dehm   Schadensursache   Mieter   Umständen   Mieträume   Dach   Gewährleistung   Mietsache   Düsseldorfer   Urteil   Reparaturen   Fall   Vermieter   Stärke   Tröpfeln   Susanne   Stelle