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Markisen bei Sturm lieber einfahren


Tipps zum Immobilienrecht


(rgz-p). Lässt ein Hauseigentümer seine Markise trotz Sturmwarnung ausgefahren, so riskiert er den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung. Darauf weist Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse hin.



In einem vor dem Landgericht Kleve verhandelten Fall hatte der Mann seine Markise ausgefahren gelassen, um damit die hochwertigen Terrassenfließen zu schützen. Tatsächlich fing die Markise einige durch den Sturm vom Dach gefegte Ziegel auf, wurde dabei aber selbst ziemlich ramponiert. Den Schaden von rund 1.200 Euro wollte er von seiner Hausratversicherung ersetzen haben.



Das Gericht gab jedoch dem zahlungsunwilligen Versicherer Recht. Eine Markise diene als Schutz vor Sonne und Regen, nicht jedoch als Sturmschutz für herabfallende Dachziegel, argumentierten die Richter und bescheinigten dem Mann, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Angesichts der Unwetterwarnung wäre er dazu verpflichtet gewesen, die Markise einzuziehen und so vor möglichen Beschädigungen zu schützen. Das Urteil ist rechtskräftig (Landgericht Kleve, Urteil vom 23.11.2007, Az. 5 S 119/07).

Quelle: djd / pressetreff.de

30.05.2008 - 18:04 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 159 X

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