anzeige [x]
Tipps zum Immobilienrecht: Nachrichten, News, Portal, neues, Aktuell, Heute, Berichte, Artikel, Sensation"/> Tipps zum Immobilienrecht"/>
Seite wird geladen ... Bitte warten

es wird in ca. 60.000 Artikel gesucht

 PM online: 64.225
 Redakteure registriert: 3.635
 Gesamtreichweite (Aufrufe Meldungen): 14.011.843

WEG-Recht: Lichterkette am Balkongeländer ist bauliche Veränderung


Tipps zum Immobilienrecht


(rgz-p). Auch Wohnungseigentümer dürfen nicht immer alleine entscheiden, wie es auf ihrem Balkon leuchten soll. „Wer Wert auf eine beleuchtete Außendekoration legt, sollte sich besser vorher mit den anderen Miteigentümern abstimmen", rät Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse.



Ein Wohnungseigentümer hatte an seiner Balkonbrüstung eine weithin sichtbare, hellweiß-bläulich leuchtende LED-Lichterkette angebracht. Dies missfiel den anderen Eigentümern und sie fassten daher den Beschluss: Die Lichterkette muss weg!



Dies wollte der Lichterfreund nicht hinnehmen und klagte. Ohne Erfolg. Da die Lichterkette bei Dunkelheit schon von weitem zu erkennen ist, war nach Auffassung des Landgerichts Köln der optische Gesamteindruck des äußeren Erscheinungsbildes der Wohnungsanlage wesentlich verändert. „Somit müssen alle Miteigentümer dem Leuchtspaß zustimmen", sagt Eric Reißig (LG Köln, Urteil vom 11.2.2008, Az. 29 T 205/06).

Quelle: djd / pressetreff.de

24.07.2008 - 10:03 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 175 X

Top Tags

Auffassung   hellweiß-bläulich   Wohnungseigentümer   Gesamteindruck   Eric   Beschluss   Köln   Reißig   abstimmen   Außendekoration   beleuchtete   besser   LED-Lichterkette   Eigentümern   Landgerichts   Lichterfreund   Miteigentümern   Wert   Bausparkasse   Balkonbrüstung   Wohnungsanlage   Erscheinungsbildes   Urteil   Lichterkette   Dunkelheit   Erfolg   Leuchtspaß   Miteigentümer   fassten   Balkon