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Baumschutz: Wer einfach sägt, riskiert hohes Bußgeld


Tipps zum Immobilienrecht


(rgz-p). Wenn des Nachbars Zweige immer stärker auf das eigene Grundstück herüberragen, packt einen schon mal die Lust zum Griff nach der Säge. Doch vorschnelles Handeln kann teuer werden. „Zwar haben Hauseigentümer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht, überhängende Zweige zu stutzen, wenn der Nachbar dazu nicht bereit ist", stellt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse fest. „Dieses Recht steht jedoch hinter behördlichem Baumschutz zurück."



Wer trotzdem zu Säge greift - auch unbedarft - riskiert ein Bußgeld, das bereits bei Ersttätern von 250 bis hin zu 2.000 Euro betragen kann. Erlaubt wäre ein solcher Eingriff nur dann, wenn vom Baum eine akute Gefahr ausgeht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2007, Az. 3 Ss OWi 494/07).



Viele Kommunen haben solche Baumschutzsatzungen oder -verordnungen erlassen. Geschützt sind meist Bäume, die einen bestimmten Stammumfang oder eine Mindesthöhe erreicht haben, sowie seltene Bäume wie Eibe, Weißdorn, Rotdorn und Stechpalme. Da es je nach Bundesland und Kommune Unterschiede geben kann, empfiehlt Verena Tiemann, sich vorher bei der entsprechenden Behörde zu erkundigen. Auch ein Blick auf die Internetseite der Stadt oder Gemeinde kann hier Auskunft geben.

Quelle: djd / pressetreff.de

24.07.2008 - 10:03 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 195 X

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