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Kabinett bestätigt Verordnung des Landwirtschaftsministeriums




Dresden, 21.6.05 - Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen (Dienstag, 21. Juni) Sitzung der neuen Zuständigkeitsverordnung des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums zugestimmt. Wie Staatsminister Stanislaw Tillich mitteilte, mache es die seit Anfang des Jahres gültige Europäische Agrarreform erforderlich, die erweiterten Kontroll- und Überwachungsaufgaben den Behörden des Freistaates zuzuordnen.

Für Landwirte sind seit dem 1. Januar 2005 die sogenannten Direktzahlungen an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft. Laut EU-Recht sind jährlich mindestens ein Prozent der Betriebe, die Anträge auf diese Gelder gestellt haben, stichprobenartig für Kontrollen auszuwählen. Das Regierungspräsidium Chemnitz wird zur Koordinierungsstelle für die Organisation und Durchführung der Kontollen. Die Ämter für Landwirtschaft werden - neben den Antragsverfahren auf Direktzahlungen und Agrarförderung - für die Kontrollen zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand verantwortlich sein. Eine Bündelung der verschiedenen Kontrollen wird angestrebt.

Überwachungsaufgaben im Bereich des Wasserrechts werden künftig die Regierunspräsidien in Dresden, Chemitz und Leipzig übernehmen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft kontrolliert dann unter anderem die Einhaltung der Klärschlammverordnung.



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Quelle: SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT / pressrelations.de

21.06.2005 - 18:33 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 331 X