Deutsche Gesetze lassen keinen unendlichen Namensschuzt zu
Donnerstag, 23.06.2005 - Knapp ein Jahr vor der Fußball-Weltmeisterschaft wird erstmals deutlich, dass es Grenzen gibt für die Bemühungen der FIFA um eine Monopolisierung der WM-Vermarktung. Das Deutsche Patent- und Markenamt verweigert der FIFA Markenschutz für "WM 2006", "WM Deutschland 2006" und Fußball WM Deutschland". Bemühungen der FIFA, AOL Hinweise auf die Austragung von WM-Spielen in der Hamburger AOL-Arena zu untersagen zu lassen, drohen zu scheitern.
Für alle Werbebeschränkungen, die die FIFA im Zusammenhang mit der Fußball-WM durchsetzen möchte, gilt deutsches Recht. Was das deutsche Recht erlaubt, kann die FIFA nicht verbieten. Dies gilt für das Markenrecht ebenso wie für das Urheberrecht.
Im deutschen Markenrecht gilt der Grundsatz, dass sich niemand durch eine Markeneintragung ein Monopol auf Allgemeinbegriffe verschaffen kann. Denn für Begriffe des täglichen Sprachgebrauchs gibt es ein Freihaltebedürfnis. Ein Antrag auf Eintragung der Marke "Bundestagswahl 2005" würde daher kläglich scheitern. Weshalb soll für "WM 2006" etwas anderes gelten? Ebenso wie die nächste Wahl ist die Fußball-WM schon jetzt in aller Munde. "WM 2006" ist somit geradezu ein Paradebeispiel für einen Begriff, er sich nicht als Marke schützen lässt.
Ähnlich verhält es sich beim Public Viewing, für das die FIFA und deren TV-Partner Infront Lizenzen erlangt. Nach deutschem Urheberrecht besteht eine Lizenzpflicht jedoch nur dann, wenn der Veranstalter Eintritt verlangt. Veranstalter, die Großleinwände zur Übertragung von WM-Spielen aufstellen, dürfen dies bei freiem Eintritt daher auch dann, wenn sie keine Erlaubnis oder Lizenz von FIFA bzw. Infront haben.
Fabian Reinholz: "Über die Markenrechte der FIFA werden in letzter Instanz das Bundespatentgericht oder der Bundesgerichtshof entscheiden. Auch wegen des Public Viewing wird es früher oder später Gerichtsentscheidungen geben. Dass die Gerichte zugunsten der FIFA entscheiden, ist unwahrscheinlich."
Fabian ReinholzRechtsanwaltHÄRTING RechtsanwälteTel. 030 - 28 30 57 411
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Quelle: KANZLEI HÄRTING / pressrelations.de
23.06.2005 - 20:19 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 251 X

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