Unionsregierte Länder blockieren Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention
Anlaesslich des internationalen Tags zur Unterstuetzung von Folteropfern am 26. Juni 2005 erklaert der Sprecher fuer Menschenrechte und humanitaere Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, Rudolf Bindig:
Der Gedenktag fuer die Opfer von Folter ist erschreckend aktuell: Nicht nur wird Folter in ueber 130 Staaten angewandt; im internationalen Kampf gegen den Terrorismus scheint sie sich auch dort wieder zu etablieren, wo sie bereits ueberwunden schien. Die kontroversen Diskussionen in den USA und in Europa sind ein ernuechternder Beleg dafuer. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben stets bekraeftigt, dass das Folterverbot absolut gilt und auch in Notstands- und Kriegszeiten nicht eingeschraenkt werden darf.
Folter ist ein Anschlag auf die Wuerde des Menschen. Niemand weiss das besser als die unzaehligen Folteropfer dieser Welt, die durch diese Erfahrung meist ein Leben lang traumatisiert sind. Konzentrationsschwierigkeiten, Albtraeume, Wahnvorstellungen, Sprachprobleme, geistige Absenzen, akute Angstzustaende und Suizidgefaehrdung sind einige der Leiden, denen Menschen nach entwuerdigender Behandlung und Strafe, nach Misshandlungen und Folter ausgesetzt sind.
In einer juengst vorgestellten Untersuchung hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch festgestellt, dass es die "sehr negative Tendenz" gebe, dass westliche Laender des Terrorismus Verdaechtige an Staaten wie Algerien, Syrien, Aegypten und Usbekistan auslieferten. Offenbar scheinen im Rahmen der internationalen Amtshilfe folteraehnliche Verhoermethoden immer ueblicher zu werden.
Um so wichtiger fuer die weltweite Aechtung der Folter ist das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, das 2002 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. Das Zusatzprotokoll ermoeglicht, dass in den Vertragsstaaten kuenftig ein internationales Expertengremium unangemeldet Einrichtungen besuchen kann, in denen Menschen die Freiheit entzogen ist, aehnlich, wie dies das Anti-Folter-Komitee des Europarats tut. Zusaetzlich schreibt das Zusatzprotokoll einen nationalen Praeventionsmechanismus vor.
Mit diesen auf den Polizei- und Justizbereich bezogenen Forderungen des Zusatzprotokolls sind in Deutschland die Kompetenzen der Bundeslaender beruehrt - und hier liegt das grosse Problem. Auch nach langwierigen Verhandlungen der Bundesregierung mit den Laendern und grossem Entgegenkommen bei der Ausgestaltung des Praeventionsmechanismus sind die unionsregierten Laender Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht bereit, dem Protokoll zuzustimmen. Mit ihrer ablehnenden Haltung blockieren sie die Zeichnung und Ratifizierung. Auf diese Weise fuegen sie nicht nur dem internationalen Ansehen Deutschlands diplomatischen Schaden zu, sondern bestaerken indirekt auch noch jene Staaten, die Folter nicht grundsaetzlich ablehnen.
Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 20 Staaten ratifiziert worden ist. Nach wie vor ist das Bestreben, dass Deutschland zu den Erstunterzeichnern zaehlt und so ein wichtiges Signal fuer die weltweite Aechtung der Folter gesetzt wird. Die Unionsspitze und die befuerwortenden Bundeslaender sind deshalb aufgefordert, Druck auf die "Sachsen-Allianz" auszuueben. Mit einer weiteren Blockade wuerde das Schicksal von Folteropfern missachtet, von denen viele auch in Deutschland Zuflucht gefunden haben.
© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Quelle: SPD / pressrelations.de
24.06.2005 - 10:23 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 255 X