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Verbandsklagerechte für Umweltorganisationen deutlich erweitert




Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU) begrüßen die von morgen an geltenden erweiterten Klagemöglichkeiten zur Einhaltung der Umweltgesetze. Bisher hätten in vielen Fällen nur direkt Betroffene das Recht zum Klagen gehabt. Ab jetzt gelte in Deutschland die EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, die allen im Umweltschutz engagierten gesellschaftlichen Gruppen neue Klagerechte einräume. Das betreffe rund 200 Verbände.

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Deshalb stehen bei uns viele Umweltregeln nur auf dem Papier, ihre Einhaltung wird viel zu oft umgangen. Und in umweltrechtlichen Zulassungsverfahren werden jährlich Tausende Auflagen erteilt, deren Umsetzung bislang nicht gerichtlich überprüft werden konnte. Das ändert sich ab sofort mit der direkt geltenden EU-Öffentlichkeitsrichtlinie. Ab jetzt können Umweltverbände gegen das Ignorieren solcher Auflagen klagen."

Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen, gleiche Rechtsgrundsätze und gleiche Bürgerrechte zu gewährleisten, hatte die Europäische Gemeinschaft 2003 beschlossen, bis zum 25. Juni 2005 das Umweltklagerecht in allen Mitgliedsstaaten einzuführen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Voraussichtlich wird das Gesetz wegen der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch vom Parlament nicht mehr beschlossen werden können.

Der BUND und das UFU hatten mehrfach bemängelt, dass die anerkannten Naturschutzverbände keine Klagemöglichkeiten zur Einhaltung der Regeln des technischen Umweltschutzes, der Luftreinhaltung sowie des Boden- und Gewässerschutzes hatten.

Michael Zschische vom UFU: "Die stärkste Wirkung der EU-Richtlinie besteht darin, dass sich potentielle Verletzer von Umweltregeln nicht mehr sicher sein können, dass niemand gegen sie klagt. Das schafft einen starken Anreiz, sich gesetzeskonform zu verhalten. Umweltverbände können künftig nicht mehr nur Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften sondern die Verstöße gegen sämtliche umweltrechtliche Vorschriften beklagen."

Christian Schrader, Rechtsexperte an der Fachhochschule Fulda: "Die Umweltverbände werden jetzt nicht gegen alle Rechtsverletzungen im Umweltbereich Klagen erheben können. Das erlauben schon ihre begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht. Sie werden jedoch schwerwiegende umweltrelevante Rechtsverstöße mit modellhaften Musterklagen bekämpfen. Das könnte beispielsweise beim Bau eines Atomkraftwerkes oder der Einrichtung eines Atomendlagers geschehen. Die Umweltverbände werden hier die Einhaltung sämtlicher Umweltstandards einklagen."

 

Pressekontakt: Prof. Christian Schrader/Fachhochschule Fulda, Tel. 0661-9640-451 oderMichael Zschiesche/UFU, Tel. 030-42849936, E-Mail: rechtufu.de

 

bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, Fax: -449, E-Mail: pressebund.net Internet: www.bund.net

 



Quelle: BUND / pressrelations.de

24.06.2005 - 12:38 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 304 X