UFOP-Praxisinformation zu rechtlichen Aspekten bei der Herstellung nativer Speiseöle
Berlin, 28. Juni 2005 – Bei der Herstellung und Vermarktung von Speiseölen aus dezentralen Ölmühlen sind ungeachtet der Vertriebswege eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Der In-Verkehr- Bringer oder Gewerbetreibende trägt für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen die volle Verantwortung und haftet in vollem Umfang für sein Produkt. Für das Herstellen, Behandeln und In- Verkehr-Bringen eines Lebensmittels ist keine gesonderte behördliche Genehmigung notwendig.
Mit der aktuellen UFOP-Praxisinformation "Rechtliche Aspekte bei der Herstellung nativer Speiseöle in dezentralen Anlagen" informiert die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) über geltende gesetzliche Bestimmungen und Regelungen. Das Faltblatt richtet sich in erster Linie an Betreiber dezentraler Ölmühlen zur Herstellung von kaltgepresstem Rapsspeiseöl. Im Einzelnen enthält die UFOP-Praxisinformation Ausführungen zu den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle, zu produktbezogenen Verordnungen, zur Lebensmittelhygiene- Verordnung, zu Kontaminanten und Rückständen, zu Verordnungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, zur Rückverfolgbarkeit, zur Marktordnungswaren-Meldeverordnung sowie zum Absatzförderungsgesetz. Ergänzend aufgenommen sind Regelungen für Produkte aus ökologischem Anbau sowie Hinweise zu besonderen Aspekten bei der Direktvermarktung.
Die UFOP-Praxisinformation "Rechtliche Aspekte bei der Herstellung nativer Speiseöle in dezentralen Anlagen" steht als kostenloser Download zur Verfügung unter www.ufop.de
Redaktionskontakt: Dr. Manuela Specht
UFOP e. V.
Tel.: 0 30/31 90 42 02
E-Mail: ufop.de" target="_blank">m.spechtufop.de
Quelle: UFOP / pressrelations.de
29.06.2005 - 14:44 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 242 X

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