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Rot-Grün verweigert erneut nötige Hilfe für Handwerker




Gesetz erneut gestorben

29. Juni 2005 - Zu dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetz zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen - Forderungssicherungsgesetz -, dessen abschließende Beratung im Rechtsausschuss von SPD und Bündnis 90/die Grünen verhindert wurde, erklärt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB:

Rot-Grün verweigert den Handwerksbetrieben erneut die seit langem überfällige Hilfe des Gesetzgebers, damit sie schneller zu ihrem Geld kommen. Seit zwei Jahren beraten Abgeordnete gemeinsam mit Experten und dem Bundesjustizministerium über das Forderungssicherungsgesetz, das die Forderungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umsetzt. Die sozialdemokratische Justizministerin Brigitte Zypries hat das Gesetz immer wieder als Fortschritt des Prozessrechts begrüßt, der die wirtschaftliche Situation der Handwerker verbessern werde und eine Verabschiedung bereits zum Herbst 2004 in Aussicht gestellt. Ihre Parteifreunde im Rechtsausschuss haben das jedoch immer wieder verhindert. Mit ihrem heutigen Antrag, eine Anhörung im Rechtsausschuss durchzuführen, ist das Gesetz erneut gestorben, weil es vor einer Neuwahl nicht mehr abschließend beraten werden könnte. Dies wäre jedoch ohne weiteres möglich gewesen: Die CDU/CSU-Fraktion hat Änderungsanträge eingebracht, die auf den Ergebnissen der bisherigen parlamentarischen Beratungen basieren und im Wesentlichen den Formulierungen entsprechen, die das Bundesjustizministerium vorgeschlagen hat.

Immer mehr kleine und mittlere Betriebe sind durch die schlechte Zahlungsmoral in ihrer Existenz bedroht. Das Forderungssicherungsgesetz hätte Betriebe unter anderem in die Lage versetzt, fällige Zahlungen gegenüber ihren Auftraggebern in wesentlich kürzerer Zeit durchzusetzen. So sollte in die Zivilprozessordnung eine vorläufige Zahlungsanordnung geschaffen werden, damit Gläubiger schneller einen vollstreckungsfähigen Titel erhalten. Flankierend dazu waren einige Änderungen im Werkvertragsrecht vorgesehen.

Ein Allheilmittel für die Beitreibung unbezahlter Rechnungen kann auch das Forderungssicherungsgesetz nicht sein. Es hätte jedoch die Fehler und Versäumnisse des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen aus dem Jahr 2000 beseitigt. Dieses Gesetz, das nach einhelliger Meinung den Handwerkern mehr geschadet als genutzt hat, war die einzige Anstrengung, die die Koalition in sieben Regierungsjahren unternommen hat, um den in ihrer Existenz bedrohten Handwerksbetrieben zu helfen. Heute wurde die negative Bilanz der rot-grünen Regierung um ein weiteres Armutszeugnis ergänzt.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktioncducsu.de Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de



Quelle: CDU/CSU-FRAKTION / pressrelations.de

29.06.2005 - 21:45 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 409 X

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