GRÜNE fordern Bußgeldverfahren gegen RTL II
Schleichwerbung unterbinden
Den immer stärker um sich greifenden Sendungen privater Fernsehanbieter, in denen Schleichwerbung betrieben wird, muss nach Urteil von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit nach Rundfunkrecht zulässigen Bußgeldverfahren begegnet werden.
"Die gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten hat festgestellt, dass die auf RTL II am 11. Juni ausgestrahlte Sendung "Nutella - Die Geburtstagsshow" gegen die Regeln des Schleichwerbeverbotes verstoßen hat. Jetzt muss die Hessische Anstalt für den Privaten Rundfunk (LPR) mit einem Bußgeldverfahren diesen Verstoß ahnden", so die medienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Priska Hinz, und fordert ein konsequentes Vorgehen gegenüber RTL II. Priska Hinz wird dies, wie schon bisher, in den Gremien der LPR, denen sie als Mitglied angehört, energisch vertreten.
"Werbung ist die zentrale Einnahmequelle der privaten Rundfunkveranstalter und das will ihnen auch niemand absprechen. Werbung muss aber auch als solche zu erkennen sein. Wir werden als Zuschauer jedoch zunehmend von Schleichwerbung in den verschiedensten Sendeformaten unterschwellig angesprochen und belästigt, obwohl dies durch Rundfunkrecht verboten ist. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben, wenn nötig mit fühlbaren Bußgeldern. Andernfalls brechen bei den Sendern alle Dämme, was zu Qualitäts- und Glaubwürdigkeitsverlusten der Sender führen wird", spricht sich Priska Hinzfür eine "Null-Toleranz"-Politik gegen Schleichwerbung aus.
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Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN / pressrelations.de
30.06.2005 - 16:30 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 257 X

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