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Schacht Konrad




Sander: Nach Abschluss der Klageverfahren muss Konrad sobald wie möglich in Betrieb gehen

30.06.2005, HANNOVER - Nachdem das Niedersächsische Umweltministerium beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klageerwiderungen im Verfahren eingereicht hat, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Donnerstag) in Hannover:

"Das Endlager "Konrad" wurde von unserer Vorgängerregierung, nämlich der SPD-Landesregierung in Absprache mit der rot-grünen Bundesregierung vor drei Jahren als sicheres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigt.

Nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren muss Konrad als nationales Endlager sobald wie möglich in Betrieb genommen werden. Keiner könnte ansonsten die Schadensersatzansprüche aufbringen. Es wäre zusätzlich nicht auszuschließen - wenn Deutschland weiter untätig bliebe wie derzeit unter Rot/Grün - dass im Zuge einer Europäisierung der Energiepolitik europäische Lösungen für Endlagerungen betrieben würden. Bei einer solchen Entwicklung könnte Deutschland unter höherrangiges Recht fallen und unter Druck geraten. Die Niedersächsische Landesregierung will, dass die EU-Länder ihre Entsorgungsfragen national regeln und lösen. Auch dies spricht dafür, als nationales Endlager zu betreiben."

Andreas RaaschNiedersächsisches UmweltministeriumPressestelleArchivstraße 230169 HannoverTelefon 0511/120-3422; Telefax 0511/120-3699E-mail: mu.de" target="_blank">andreas.raaschmu.de pressestellemu.niedersachsen.de



Quelle: NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM / pressrelations.de

30.06.2005 - 16:30 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 834 X

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