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Deutsche Bahn ist für unternehmerischen Wettbewerb und gegen Lohndumping




Forderungen der Bahn zum neuen hessischen ÖPNV-Gesetz

(Frankfurt am Main, 30. Juni 2005) Die Deutsche Bahn begrüßt das neue hessische ÖPNV-Gesetz, fordert aber zugunsten eines fairen Wettbewerbs Nachbesserungen. "Wettbewerb muss durch Leistung, Qualität und Preiswürdigkeit bestimmt sein. Er darf nicht einzig und allein auf dem Rücken der Beschäftigten über Lohndumping ausgetragen werden. Dies ist zurzeit leider häufig der Fall, da die staatlichen Aufgabenträger fast alle Angebotsinhalte – mit Ausnahme der Lohnkosten – weitgehend festlegen." Das sagte heute Dr. Klaus Vornhusen, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für das Land Hessen, bei einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des hessischen Landtags. "Deshalb fordern wir geeignete Marktregeln für einen fairen und effizienten Wettbewerb und vor allem einen größeren unternehmerischen Gestaltungsspielraum", so Vornhusen weiter.

Die Position der Bahn ist klar: Für die kommunalen Verkehrsunternehmen darf es keine Sonderstellung geben. "Es kann nicht sein, dass sich private Unternehmen nicht um städtische Verkehre bewerben können, während kommunale Verkehrsbetriebe verstärkt auf den Markt drängen", so Vornhusen. Um eine solche ungleichmäßige Marktöffnung zu verhindern, müsse konsequent die hessische Gemeindeordnung angewandt werden. Diese besage unter anderem, dass kommunale Unternehmen nur innerhalb des eigenen Gemeindegebiets tätig werden dürfen, und zwar nur dann, wenn eine Leistung nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen Privaten angeboten werden könne.

Herausgeber: Deutsche Bahn AGKommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 BerlinVerantwortlich für den Inhalt: Werner W. Klingberg



Quelle: DEUTSCHE BAHN / pressrelations.de

30.06.2005 - 16:30 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 380 X

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