Puenktliche Einfuehrung des Energieausweises notwendig
30. Juni 2005 - Zur Verabschiedung des zweiten Gesetzes zur Aenderung des Energieeinsparungsgesetzes erklaert die zustaendige Berichterstatterin im Ausschuss fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Groneberg:
Wir begruessen die heutige Verabschiedung der Aenderung des Energieeinsparungsgesetzes, denn es schafft die formalen Voraussetzungen fuer die Novellierung der Energieeinsparungsverordnung, die fuer die Einfuehrung des Gebaeudeenergiepasses im naechsten Jahr notwendig sind. Es kommt zu keiner Verzoegerung.
Schliesslich muss bis Januar 2006 die Richtlinie ueber Gesamtenergieeffizienz von Gebaeuden der EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Fuer diese Umsetzung sind zwei formale Schritte notwendig: Zuerst muss mit der Aenderung des Energieeinsparungsgesetzes die gesetzliche Verordnungsermaechtigung erweitert werden, danach kann die Energieeinsparverordnung erlassen werden.
Der erste formale Schritt fuer eine eins zu eins Umsetzung der Richtlinie wurde heute vorgenommen. In der letzten Sitzung des Ausschusses fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde mit Zustimmung aller Fraktionen das Aenderungsgesetz noch punktuell veraendert: So wird - wie in der Richtlinie vorgesehen - die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz ermaechtigt, Inhalte und Verwendung von Energieausweisen auf Bedarfs- und Verbrauchsgrundlage vorzugeben. Ergaenzt wurde das Gesetz zudem um den Hinweis, dass Energieausweise lediglich der Information dienen.
Sachlich-inhaltliche Vorentscheidungen werden mit der Aenderung des Energieeinsparungsgesetzes allerdings nicht getroffen. Die inhaltlichen Weichenstellungen werden mit der Energiereinsparungsverordnung vorgenommen, die erst nach den Neuwahlen vorgelegt, beraten und verabschiedet werden kann. Wir werden uns dafuer einsetzen, dass mit der Verordnung eine effiziente und unbuerokratische Einfuehrung eines einfachen, kostenguenstigen und zugleich transparenten Energieausweises ermoeglicht wird, der sowohl auf den berechneten Energiebedarf als auch auf den erfassten Energieverbrauch bezogen sein kann.
Dass es bei dieser Einfuehrung zu keiner Verzoegerung kommt, war uns ausserordentlich wichtig. Eine spaetere Verabschiedung haette einen Verzug der Umsetzung aller notwendigen Folgeregelungen von mindestens einem Jahr nach sich gezogen. Denn besonders von Energieausweisen im Bestand werden wichtige Beschaeftigungsimpulse erwartet. Eine Verzoegerung haette erhebliche nachteilige Auswirkungen fuer den Arbeitsmarkt. Das deutsche Bauhandwerk wartet dringend auf zusaetzliche Auftraege fuer die mittelstaendischen Baubetriebe.
Im Falle einer verzoegerten Umsetzung waeren laufende Initiativen zur Qualifikation und Fortbildung von Fachleuten, die Energieausweise im Bestand ausstellen duerfen, ins Stocken geraten. Bei der Zahl der zu erwartenden Energieausweise ist es erforderlich, dass fachlich kompetentes Personal zur Erstellung der Ausweise zur Verfuegung steht.
Der Energieausweis soll kommen - und zwar puenktlich. Jetzt liegt es an den Laendern im Bundesrat zu beweisen, dass auch sie gewillt sind, eine inhaltlich sinnvolle, richtige und notwendige Entscheidung mit zu tragen.
© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Quelle: SPD / pressrelations.de
30.06.2005 - 18:55 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 500 X

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