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Abfallexporteure haften nicht fuer schwarze Schafe

Abfallexporteure Schafe




Bundesverfassungsgericht: Allgemeinheit muss zahlen

Berlin, 06. Juli 2005 - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute den 1994 geschaffenen "Solidarfonds Abfallrueckfuehrung" fuer grundgesetzwidrig erklaert. Der Fonds, fuer den alle Abfallexporteure Beitraege zahlen mussten, finanziert den Ruecktransport illegal exportierter Abfaelle. Der voelkerrechtlich zur Ruecknahme dieses Muells verpflichtete Staat duerfe nicht die gesamte Branche der Abfallexporteure fuer einzelne schwarze Schafe haftbar machen, so das Bundesverfassungsgericht. Es gab damit den Verfassungsbeschwerden von dreizehn Abfallexporteuren statt, die 1995 gegen die im Abfallverbringungsgesetz normierte Beitragspflicht von Abfallexporteuren fuer notifizierungspflichtige Abfallverbringungen geklagt hatten. (Az: 2 BvR 2335/95 u.a.)

Der Solidarfonds war durch das Abfallverbringungsgesetz aus dem Jahr 1994 auf Wunsch der Laender eingefuehrt worden. Er wurde als Anstalt des oeffentlichen Rechts bei der Deutschen Ausgleichsbank (heute: Kreditanstalt fuer Wiederaufbau) eingerichtet.

Mit der Entscheidung des BVerfG hat sich der Versuch, die Bundeslaender von Finanzierungspflichten fuer die Rueckfuehrung illegal verbrachter Abfaelle zu befreien, als verfassungsrechtlich nicht gangbarer Weg erwiesen. Allerdings beinhaltet die heutige Entscheidung keinerlei neuen restriktiven Bedingungen fuer die Ausgestaltung von Gebuehren und Sonderabgaben.

Die Einrichtung der "Anstalt Solidarfonds Abfallrueckfuehrung" hatte sich in der Praxis bewaehrt und in den letzten Jahren zu einem Rueckgang von Rueckfuehrfaellen beigetragen. Am 27. Februar 2003 hatte der EuGH in einem parallel von der EU-Kommission betriebenen Verfahren festgestellt, dass die Beitragspflicht fuer die Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfaellen in andere EU-Mitgliedstaaten gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoesst. Die Bundesregierung hatte dementsprechend eine Novellierung des Abfallverbringungsgesetzes und der Verordnung ueber die Anstalt Solidarfonds Abfallrueckfuehrung eingeleitet. Beitraege fuer Verbringungen in EU-Staaten wurden seitdem nicht mehr erhoben. Mit dem heutigen Urteil entfaellt auch die Beitragspflicht von Abfallexporteuren fuer Exporte in Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Alle noch nicht erstatteten Beitraege werden nun erstattet.

 

Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: pressebmu.bund.de - internet:



Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) / pressrelations.de

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