anzeige [x]
Seite wird geladen ... Bitte warten

es wird in ca. 60.000 Artikel gesucht

 PM online: 64.305
 Redakteure registriert: 3.646
 Gesamtreichweite (Aufrufe Meldungen): 14.029.317

Auch für Rolli-Fahrer gilt: Hände weg vom Steuer!


Es ist soweit, die fünfte Jahreszeit ist angebrochen und die Karnevalshochburgen Deutschlands befinden sich im Ausnahmezustand und auch Rolli-Fahrer feiern gern. Dabei sollte nicht nur an den Kater am nächsten Morgen sondern auch an den Heimweg von der Feier bereits frühzeitig gedacht werden. Alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist strafbar! Sowohl für Autofahrer, als auch für Fahrer von elektrischen Rollstühlen gilt es, sich zurückzuhalten, was den Alkoholkonsum betrifft. So kann einem alkoholisierten Rollstuhlfahrer sowohl eine Geldstrafe, als auch ein Fahrverbot drohen. www.leben-mit-ms.de berichtet über die Konsequenten, die eine alkoholisierte Rollstuhlfahrt haben kann und hält eine große Auswahl an Informationen rund um das Thema MS und Behinderungen bereit. Hilfreiche Tipps, um das Leben mit einer Behinderung zu meistern, stehen gut gegliedert und barrierefrei aufbereitet zur Verfügung.

Den Beitrag zum Thema finden sie auf:
http://www.leben-mit-ms.de/ms/template/patienten%2Cnews%2Cthemen_one.jsp/topic/613/item/155032/m/s;jsessionid=7E571BF3E9AEAB77F0D2F19901EEEB5C

23.02.2006 - 20:54 Quelle: pressetext.de | Gelesen: 109 X

Top Tags

Teilnahme   Behinderung   Fahrer   Kater   Rollstühlen   Verfügung   Auswahl   Thema   Karnevalshochburgen   Konsequenten   Informationen   Rollstuhlfahrt   Jahreszeit   Geldstrafe   Heimweg   Leben   Feier   Alkoholkonsum   Ausnahmezustand   Straßenverkehr   leben-mit-ms   Fahrverbot   Behinderungen   Hilfreiche   Tipps   Autofahrer   Rollstuhlfahrer   alkoholisierte   Deutschlands   Rolli-Fahrer