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Gesetzentwurf: Mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten




"Auch in Hessen besteht Handlungsbedarf, der nicht auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden darf", begründet der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Frank Kaufmann, einen Gesetzentwurf seiner Fraktion, der zusammen mit einer Veränderung der Verhaltensregeln den Bereich der Nebentätigkeiten der Abgeordneten durchschaubarer machen soll.

Es handele sich um eine sinngemäße Übernahme der verbesserten Transparenzvorschriften des Deutschen Bundestags für den Hessischen Landtag. Dadurch sollen die Einkünfte, die die Abgeordneten neben ihrem Mandat haben, der Öffentlichkeit bekannt gegeben und mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden. Um auch den Datenschutzrechten der Abgeordneten Rechnung zu tragen, sollen dabei die Einkünfte nur in drei Größenklassen veröffentlicht werden.

Folgende Einkunftsklassen werden ausgewiesen:

- kein veröffentlichungspflichtiges Entgeld (entspricht Monatseinkünften aus Nebentätigkeiten bis zu 1000 Euro)- 12 001 - 39 000 Euro (Monatseinkünfte bis 3250 Euro)- 39 001 - 78 000 Euro (Monatseinkünfte bis 6500 Euro)- mehr als 78 000 Euro (Monatseinkünfte über 6501 Euro)

Diese Informationen sollen sowohl jährlich im Handbuch und als auch aktuell auf der Internet-Seite des Landtags veröffentlicht werden.

"Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Transparenzvorschriften für Abgeordnete verbessert. In Hessen besteht bisher eine deutlich geringere Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten. Entgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Landtagspräsidenten zwar prinzipiell zu melden, aber es werden keine Angaben über die Höhe der Einkünfte angegeben. Nach den gemachten Erfahrungen halten wir dies für unzureichend. Wir sind der Auffassung, dass die Größenordnung, in der Abgeordnete zu ihrem Mandat hinzuverdienen, kein Geheimnis bleiben darf. Denn nur so können eventuelle Abhängigkeiten erkannt werden oder ein Eindruck davon entstehen, in welchem Ausmaß die Abgeordneten ihr Mandat wahr nehmen", erläutert  Frank Kaufmann.

Nach Auffassung der GRÜNEN geht es nicht an, dass bei prominenten Fällen wie bei  dem ehemaligen CDU-Generalsekretär Meyer oder mehrerer SPD-Abgeordneter aus Niedersachsen die Wellen hoch schlagen, alle Parteien Verbesserungen anmahnen und dann, wenn ein neues Thema die Medien elektrisiert, dieses Vorhaben in Vergessenheit gerät. "In den vergangenen Monaten haben wir uns intern bei den anderen Fraktionen mehrfach für eine Lösung eingesetzt; dies war bislang vergeblich. Nachdem der Deutsche Bundestag jetzt beschlossen hat, sind alle möglichen Einwände geklärt und einer hessischen Regelung steht nichts mehr im Wege. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen noch in diesem Jahr zu einer Regelung kommen und fordern die Kolleginnen und Kollegen auf, hier mitzumachen. Im Interesse einer tragfähigen Lösung sind wir selbstverständlich auch weiter gesprächsbereit", unterstreicht Frank Kaufmann.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag - Pressesprecherin: Elke CezanneSchlossplatz 1-365183 WiesbadenFon: 0611/350597Fax: 0611/350601Mail: grueneltg.hessen.de Web: http://www.gruene-hessen.de

(c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag



Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN / pressrelations.de

07.07.2005 - 17:08 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 110 X

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