anzeige [x]
Seite wird geladen ... Bitte warten

es wird in ca. 60.000 Artikel gesucht

 PM online: 64.305
 Redakteure registriert: 3.646
 Gesamtreichweite (Aufrufe Meldungen): 14.030.295

Jürgen Trittin: Mehr Möglichkeiten für Unternehmen im Klimaschutz




Mit dem neuen Projektmechanismen-Gesetz und dem bereits wirksamen

Emissionshandel sieht Bundesumweltminister Juergen Trittin die Unternehmen in einer guten Position. "Die Bundesregierung hat die zentralen rechtlichen Grundlagen fuer mehr Marktwirtschaft im Klimaschutz geschaffen. Es liegt nun in der freien Entscheidung jedes Unternehmens, wie es seine klimaschutzpolitischen Beitraege erbringen will: Sei es durch mehr Energieeffizienz im eigenen Bereich, sei es durch Kauf von Emissionszertifikaten am dynamisch wachsenden CO2-Markt oder dadurch, dass es diese fuer Projekte ausserhalb Deutschlands oder Europas selbst erwirbt", so Trittin. Der Bundesrat hatte das Gesetz gestern verabschiedet.

Das Gesetz schafft die erforderlichen nationalen Grundlagen zur Erzeugung von Gutschriften fuer Emissionsminderungen, die durch Projekte im Rahmen von "Joint Implementation" und "Clean Development Mechanism" erzielt werden. Damit koennen Unternehmen Klimaschutzprojekte in anderen Industrielaendern, so den mittel- und osteuropaeischen Staaten, oder in Entwicklungslaendern durchfuehren und im Umfang der erzielten Minderungen von Treibhausgasen Emissionsgutschriften erwerben. Ausserdem koennen diese Emissionsgutschriften im EU-Emissionshandel genutzt werden.

Das Gesetz sieht in Abaenderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vor, dass Betreiber einer dem Emissionshandel unterliegenden Anlage ihre Verpflichtung zur Abgabe von Berechtigungen auch durch Abgabe von Emissionsgutschriften aus derartigen Projekten erfuellen koennen. Damit werden zugleich die Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt, die die Ver-knuepfung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Emissionshandel vorsieht.

Das Artikelgesetz enthaelt zudem eine Laufzeitverlaengerung fuer die Foerderung kleiner Anlagen (bis 50 Kilowatt installierter Leistung) nach dem Kraft-Waerme-Koppelungsgesetz (KWKG). Da eine Novelle des KWKG bis zum voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode nicht mehr moeglich ist, soll diese Frist um drei Jahre verlaengert werden, um den Ausbau auch der kleinen Kraft-Waerme-Kopplungsanlagen nicht zu gefaehrden.

 

Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: pressebmu.bund.de internet: http://www.bmu.de/presse

 



Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) / pressrelations.de

11.07.2005 - 17:05 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 929 X

Top Tags

CO-Markt   Unternehmen   -email   Anlagen   Abaenderung   Abgabe   Ausbau   Beitraege   Trittin   Gesetz   Bereich   Betreiber   Grundlagen   Clean   Bundesregierung   Alexanderplatz   Bundesumweltminister   Development   Emissionshandel   BerlinRedaktion   KWKG   Artikelgesetz   BMU-Pressereferat   Projekte   sieht   Deutschlands   Emissionsgutschriften   Berechtigungen   Bundesrat   Anlage