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Stammzellgesetz hat sich bewährt


- Die Achtung der Menschenwürde verbietet es, menschliches Leben eigens zu Forschungszwecken zu erzeugen und zu vernichten

Anlässlich der Forderung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Embryonenschutz zugunsten der Forschungsfreiheit zu lockern, erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel MdB:

Das , gibt den Forschern Rechtssicherheit und behindert die Forschung nicht. Obwohl die Bundesregierung dies in ihrem ersten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes bestätigt hat, spricht sich nunmehr der Bundeskanzler selbst für mehr Embryonenforschung aus.

Das wiederholte in Frage stellen ist für die Auseinandersetzung um wichtige ethische Fragen wenig hilfreich. Die Achtung der Menschenwürde verbietet es, menschliches Leben eigens zu Forschungszwecken zu erzeugen und zu vernichten. Die Tatsache, dass in anderen Ländern ethische Überlegungen keine Berücksichtigung finden, nimmt Bundeskanzler Schröder nun als Rechtfertigung, um in Deutschland die Embryonenforschung voran zu treiben. Ethische Überlegungen verpflichten uns auch, für den Schutz der Frauen einzutreten, die die Eizellen spenden sollen.

Statt die Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken zu forcieren, sollte sich Bundeskanzler Schröder für einen verbesserten und umfassenden Schutz allen menschlichen Lebens vom frühesten Beginn bis zum Ende einsetzen und die weniger bedenkliche adulte Stammzellforschung stärker fördern.



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14.06.2005 - 15:32 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 379 X

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