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Keine Beweisaufnahme ohne Bericht


AG des 2. Untersuchungsausschusses



14. Juni 2005 - Anlaesslich der Einreichung der Antragserwiderung beim Bundesverfassungsgericht erklaert der Obmann der SPD-Bundestagsfraktion im 2. Untersuchungsausschuss (Visaausschuss), Olaf Scholz:

Die Antragserwiderung macht es deutlich:

Es waere ein Verfassungsbruch, wenn der Ausschuss seine Arbeit ohne Bericht beenden muesste. Der Bericht ist die "raison d'Öªtre" des Ausschusses.

Es war demnach nicht nur das Recht sondern die Pflicht der Ausschussmehrheit, die Zeugenanhoerungen einstweilen auszusetzen. Nur so kann der Ausschuss seinen Verfassungsauftrag erfuellen, dem Bundestag und damit auch der Oeffentlichkeit ueber die Ergebnisse seiner Beweisaufnahme zu berichten.

Den vollstaendigen Text der Antragserwiderung koennen Sie ueber mein Buero unter der Rufnummer (030) 227-50662 beziehen.



2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de

14.06.2005 - 15:32 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 353 X

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