Beckstein stellt Initiative "Public-Private-Partnership in Bayern" vor
PPP in Bayern (PM 325/05 vom 25.07.05)
"Die öffentlichen Auftraggeber wollen Investitionen anschieben, die Bauwirtschaft will bauen. Es liegt also nahe, partnerschaftlich nach neuen Wegen zu suchen, um mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen größtmögliche Investitionserfolge zu erzielen", so Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger, dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl und dem Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, Gerhard Hess am 25. Juli 2005 in München. Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb, unterstützt vom Bayerischen Landtag, die Initiative ergriffen, und Vertreter der öffentlichen Auftraggeber, der Bauwirtschaft, des Bayerischen Obersten Rechnungshofes und des Kreditgewerbes eingeladen, um gemeinsam eine Position zum Thema Public-Private-Partnership (PPP) im Bauen zu erarbeiten. Als Ergebnis liegt ab heute der erste Teil eines insgesamt dreiteiligen PPP-Leitfadens vor. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an PPP-interessierte Kommunen. Er erläutert Chancen und Risken von PPP, dokumentiert bereits realisierte Projekte in Bayern und gibt Hinweise zur PPP-Eignung von Baumaßnahmen.
Kooperation zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft sind nichts Neues beim Planen und Bauen. Neu an Public-Private-Partnership ist jedoch, dass sich öffentliche Hand und Private sehr langfristig, in der Regel über mehrere Jahrzehnte, vertraglich aneinander binden. Die öffentliche Hand vergibt Bau- und Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie in einem Gesamtauftrag, von der Planung über den Bau, den Betrieb und den Bauunterhalt bis zur Verwertung. "Bei der Entscheidung für Public-Private-Partnership oder für eine konventionelle Lösung müssen wir uns immer darüber im Klaren sein, dass PPP nicht bedeutet, dass wir ohne Geld bauen können. Sonderfinanzierungsformen schaffen grundsätzlich keine zusätzlichen Haushaltsspielräume, sondern verschieben die Finanzierungslasten ebenso wie die herkömmliche Kreditfinanzierung in die Zukunft. Daher werden bei einer Haushaltslage, die eine Kreditfinanzierung nicht zulässt, in aller Regel auch keine kreditähnlichen Rechtsgeschäfte im Rahmen von PPP-Modellen möglich sein. PPP-Modelle müssen in jedem Einzelfall ein mindestens ebenso wirtschaftliches Ergebnis erzielen, wie herkömmliche Verfahren. Die Praxis muss zeigen, inwieweit PPP die erwarteten Effizienzvorteile gegenüber den herkömmlichen Verfahren tatsächlich erbringen kann", führt Beckstein aus.
"Der Bayerische Städtetag sieht in PPP-Modellen eine wichtige Chance, keinesfalls aber eine Patentlösung zur Konsolidierung der Kommunalhaushalte. PPP-Projekte können im Einzelfall sinnvoll sein, um Investitionen rasch, effizient und mit geringen finanziellen Mitteln zu mobilisieren. Den an PPP-interessierten Kommunen muss es erleichtert werden, solche Projekte anzugehen", so Schaidinger. Dazu Brandl: "Der PPP-Leitfaden ist ein Türöffner auch für PPP-Projekte in kleinen Gemeinden, dem der Freistaat im Haushalts- und Förderrecht die noch notwendigen Schritte folgen lassen muss".
Die Oberste Baubehörde führt derzeit mehrere PPP-Pilotprojekte im staatlichen Hochbau und Straßenbau durch. Die laufenden Projekte in Bayern zeigen, dass Public-Private-Partnership bereits unter den heute bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Beckstein: "Es gilt nun, auch im kommunalen Bereich Erfahrungen mit PPP zu sammeln. Dazu sollen die beiden weiteren geplanten Teile des Leitfadens den Kommunen Hilfestellungen bieten, ohne in ihre Kompetenzen einzugreifen". Hess betont: "Die bayerische Bauindustrie tritt für die zeitnahe Inangriffnahme möglichst zahlreicher PPP-Projekte im staatlichen, aber vor allem im kommunalen Bereich ein. Wir brauchen Projekte, wo in jeder Hinsicht PPP-Erfahrungen gesammelt werden können".
Die Oberste Baubehörde unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bauwirtschaft die PPP-interessierten Kommunen. Der Leitfaden und weitere Informationen sind unter www.ppp.bayern.de im Internet abrufbar.
Bayerisches Staatsministerium des InnernPressestellePressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 -2114Telefax: (089) 2192 -12721E-Mail: pressestmi.bayern.de
Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN / pressrelations.de
25.07.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 367 X

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