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Auch bei Merkel gilt: Bearbeitete Fotos sind zu kennzeichnen




"Pressefotos, die technisch bearbeitet und damit verändert wurden, sind zu kennzeichnen. Das gilt auch für Aufnahmen von der CDU-Spitzenkandidatin Angela Merkel", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er nahm damit Stellung zu der aktuellen Auseinandersetzung darüber, ob Fotos nachträglich retuschiert wurden, die die Unionspolitikerin bei den Bayreuther Festspielen zeigten. Dem Bayerischen Rundfunk wurde vorgeworfen, auf seiner Homepage aus einem dpa-Bild einen Schweißfleck wegretuschiert zu haben, was der Sender bestreitet. "Dass ein und dasselbe Foto in zwei verschiedenen Versionen in den deutschen Medien veröffentlicht wurde, schadet der Glaubwürdigkeit der Medien", sagte Konken. Hier komme der Eindruck der willfährigen Bildberichterstattung auf. "Das beeinträchtigt gerade in Wahlkampfzeiten das Ansehen der Medien, wenn die Bürgerinnen und Bürger in Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunk authentische Bilder sehen wollen und nicht geschönte Werbefotos von Politikern."

Konken wies in dem Zusammenhang auf den Deutschen Pressekodex hin, in dessen Ziffer 2 es wörtlich heißt: "Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden."

 

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de



Quelle: DEUTSCHER JOURNALISTENVERBAND (DJV) / pressrelations.de

27.07.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 112 X