Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes
Der Entwurf des Gesetzes zur wurde heute im Thüringer Kabinett beschlossen.
Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:
14.06.2005 - 1. Er setzt für Thüringen die Rahmenbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes von 2002 um. Dies führt insbesondere im Bereich der Eingriffsregelung zu umfangreichen Änderungen. Bisher galt bei einem Vorhaben hinsichtlich der Eingriffsregelung folgende Prüfungsreihenfolge: Vermeidungsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen Abwägung der Belange des Naturschutzes und der anderen Belange, die für das Vorhaben sprechen Ersatzmaßnahmen Ausgleichsabgabe. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt jedoch jetzt folgende Reihenfolge vor: Vermeidungsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen Ersatzmaßnahmen Abwägung Ausgleichsabgabe. Die Abwägung wird also künftig erst nach Prüfung aller Maßnahmen, die zu einer Kompensation des Eingriffs in natura führen, erfolgen. Darüber hinaus wurde durch das Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit für die Länder geschaffen, Flächen- und Maßnahmenpools zu schaffen (wie bereits im Sonneberger Unterland), in denen Kompensationsmaßnahmen bevorratet werden können. Dies setzt der Gesetzentwurf in Landesrecht um. Auch die neuen Bestimmungen zum Biotopverbund sowie die Überarbeitung der Vorschriften zur Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz.
2. Das Thüringer Naturschutzgesetz wurde nach etwa zehn Jahren Vollzug grundlegend auf Deregulierungsmöglichkeiten und Vollzugsvereinfachungen überprüft. Daraus resultiert eine Vielzahl von Änderungen, die oftmals beide Zwecke erfüllen.
Beispielsweise sollen Naturparke künftig nicht mehr durch Verordnung, sondern nur noch durch eine Erklärung ausgewiesen werden. Dieses Verfahren unterliegt weniger strengen Vorgaben als das bisherige. Zugleich werden die künftigen Naturparkfestsetzungen keine Verbote mehr enthalten. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung des Schutzgebietssystems getan. Bestimmte Zuständigkeiten werden gebündelt. Diese Konzentration erleichtert nicht nur die Arbeit der Behörden, sondern dient auch den Antragstellern.
Änderungen von Schutzgebietsverordnungen sollen unkomplizierter werden. Dabei können die beim Erlass einer neuen Verordnung notwendigen Verfahrensteile einer umfangreichen Beteiligung und Auslegung deutlich reduziert werden, ohne dass dabei die Rechte Betroffener eingeschränkt werden.
3. Die Verordnungen über die Biosphärenreservate werden auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt, wie sie sich inzwischen aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergibt. Die Gliederung des Gebiets mit Teilbereichen unter strengem Schutz (entsprechend einem Naturschutzgebiet) und mit der überwiegenden Fläche unter weniger strengem Schutz (entsprechend einem Landschaftsschutzgebiet) bleibt erhalten. Im Rahmen der Überarbeitung wurden jedoch die Verbote gestrafft.
Nach der Überarbeitung zeigt sich das Thüringer Naturschutzgesetz als ein modernes Recht, das den Anforderungen, die daran gestellt werden, gerecht werden wird, zeigte sich Dr. Volker Sklenar, Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, überzeugt.
Katrin Trommer-HuckaufPressesprecherin Beethovenstraße 3 · 99096 ErfurtTel: (03 61) 37-99 930 · Fax: (03 61) 37-99 939 E-Mail: pressestelle
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14.06.2005 - 17:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 430 X
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